01.02.2005
Risikoreich: Gentechnik arbeitet mit veraltetem Wissen
Öko-Institut fordert: Neues Verständnis über Mechanismen der Genregulation muss in die Risikobewertung
einfließen
Ein Gen, ein Effekt
– so lautete lange Zeit das klassische Paradigma der Genetik. Doch dieses Dogma ist veraltet. Längst ist
bekannt, dass ein Gen viele verschiedene Funktionen hat und unterschiedliche Eigenschaften beeinflussen kann.
Und: Nicht die Gesamtheit der Gene und deren Abfolge alleine ist verantwortlich. Ein zweites Informationssystem
reguliert, wann, wie und in welcher Zelle Gene aktiv werden und wann nicht. Dieses System, also die Mechanismen
der Genregulation, bezeichnen Wissenschaftler als Epigenetik. Doch was für sie nichts Neues mehr ist, bleibt in
der Gentechnik bisher unberücksichtigt. Mit Folgen. So werden mögliche Risiken gentechnisch veränderter
Organismen nur sehr eingeschränkt untersucht und bewertet. Das Öko-Institut e.V. fordert daher, den in der
Grundlagenforschung bereits vollzogenen Paradigmenwechsel auch in der Gentechnik zu vollziehen.
Lange Zeit war die Wissenschaft davon überzeugt, dass nur allein Veränderungen in der DNA-Sequenz vererbt werden
können. Doch die neuen Erkenntnisse der Epigenetik stellen die klassische Doktrin der Genetik in Frage. Als
Epigenetik bezeichnen Wissenschaftler die Mechanismen, die die Lesbarkeit oder Nicht-Lesbarkeit der genetischen
Information zu einem bestimmten Zeitpunkt der Entwicklung in einer bestimmten Zelle steuern. Manche
Wissenschaftler vergleichen die DNA-Sequenz mit einer Ansammlung von Worten. Welche Geschichte mit diesen Worten
geschrieben und wie der entstandene Text formatiert wird, bestimmen aber epigenetische Regulationsmechanismen. Im
Detail werden diese Mechanismen bisher noch nicht begriffen. Einige Mechanismen, die auf die DNA einwirken sind
allerdings bekannt. Dies sind Proteine, die auf der DNA aufliegen und so das Ablesen des Genoms bestimmen. Wie
sich diese Proteine formieren, kann auch durch äußere Umwelteinflüsse beeinflusst werden. Und zudem können diese
Anordnungen der Proteine und damit erworbene Eigenschaften an die nächste Generation weitergegeben werden.
In der angewandten Agro-Gentechnik haben diese Erkenntnisse jedoch bislang nicht Einzug gehalten. Das stellt ein
Diskussionspapier heraus, welches das Öko-Institut im Auftrag von Greenpeace Deutschland erstellt hat. Die
Untersuchung zeigt, dass gentechnische Arbeiten noch immer auf der Annahme basieren, ein neues Gen, das in einen
Organismus eingebracht wird, löse lediglich einen bestimmten Effekt aus. Beispielsweise veränderten Gentechniker
Sonnenblumen so, dass sie gegenüber bestimmten Insektenschädlingen resistent wurden. Doch das war nicht der
einzige Effekt. Die transgenen Sonnenblumen produzierten auch mehr Samen als die Ursprungspflanze. Ein
Nebeneffekt, den die Gentechniker nicht beabsichtigt hatten. „Aber gerade solche Nebeneffekte werden kaum
untersucht oder beschrieben und fließen in die Risikobewertung nicht mit ein“, kritisiert Katja Moch,
Gentechnik-Expertin im Bereich Biodiversität, Ernährung & Landwirtschaft am Öko-Institut, Büro Freiburg.
Solche Effekte, die durch gentechnische Veränderung ausgelöst werden, können vielfältig sein:
Diese Beispiele zeigen: „Die Gentechnik braucht ein neues Paradigma“, betont Katja Moch, „ein
Systemparadigma, das nicht nur Gene in betracht zieht, sondern auch die Zellen, die Umwelt, die
Entwicklungsbedingungen und das dynamische Netzwerk der Genomregulation. Ein Systemparadigma, das dem plastischen
Genom der Pflanzen Rechnung trägt.“
Das Öko-Institut fordert daher:
Das „Diskussionspapier: Das überholte Paradigma der Gentechnik. Katja Moch. November 2004. Auftraggeber
Greenpeace Deutschland“ können Sie hier aus dem Internet
herunterladen. Zur Erklärung von Fachbegriffen lesen Sie auch http://www.biosicherheit.de/lexikon/#H .
kk
Diesen Beitrag lesen Sie auch auf Englisch.
Ansprechpartnerin:
Katja Moch
Öko-Institut e.V. Büro Freiburg
Bereich Biodiversität, Ernährung und Landwirtschaft
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Praxishandbuch Bio-Produkte ohne Gentechnik
Leitfaden für Öko-Landwirte, Verarbeiter und Händler
Dass gentechnisch veränderte Pflanzen in Deutschland angebaut werden, scheint nur noch eine Frage der Zeit. Der
Import von gentechnisch veränderten Organismen in die EU findet bereits seit Jahren statt. Die Bio-Branche steht
damit vor neuen Herausforderungen. Denn wie lässt sich der Eintrag von gentechnisch veränderten Organismen in
ihre Produktionsprozesse so weit wie möglich vermeiden? Und welcher Aufwand ist den Unternehmen dabei zuzumuten?
Ein neues Praxishandbuch soll Erzeugern, Verarbeitern und Händlern helfen, Antworten darauf zu finden. Das
Öko-Institut e.V. erarbeitet es gemeinsam mit dem Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) und dem
Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL).
Ein solches Praxishandbuch ist dringend erforderlich, weil die ökologische Lebensmittelwirtschaft ihrem
Selbstverständnis nach keine Gentechnik einsetzt. Zudem untersagt das Gesetz, gentechnisch veränderte Organismen
(GVO) für die Erzeugung von ökologischen Lebensmitteln zu verwenden. Und nicht zuletzt erwarten auch die
Verbraucher, dass Öko-Erzeuger und -Verarbeiter ohne Gentechnik arbeiten. Doch Pflanzen können auskreuzen,
Saatgut und Produkte können beim Transport oder in der Verarbeitung verunreinigt oder vermischt werden. Die
Gefahr, dass gentechnisch veränderte Organismen auf diesem Weg auch in Öko-Produkte gelangen, ist groß und
Landwirte, Verarbeiter und Händler haben keine Erfahrungswerte, wie sie mit dem Risiko Gentechnik in ihrem
Betrieb umgehen können.
Solche Verunreinigungen zu vermeiden, ist für die ökologische Lebensmittelwirtschaft daher von entscheidender
Bedeutung. Das neue Praxishandbuch soll der Bio-Branche dabei helfen, auch in Zukunft weitgehend gentechnikfrei
wirtschaften zu können. Unter anderem wird der Praxisratgeber einen Leitfaden zur Risikoabschätzung enthalten.
Landwirte können damit flächenbezogen und für eine konkrete Anbausituation einschätzen, wie groß das Risiko einer
gentechnischen Verunreinigung durch Pollenflug oder über andere Wege ist und wie es sich verringern lässt.
Darüber hinaus werden einerseits die rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt, die für den Anbau von
gentechnisch veränderten Pflanzen gelten. Andererseits werden die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert, die
für den Schutz von gentechnikfreiem Anbau, also für eine Koexistenz beider landwirtschaftlicher Methoden,
gelten.
Das Praxishandbuch wendet sich ebenso an Verarbeiter und Händler. Auch für sie wird die rechtliche Situation
erläutert. Sie erhalten zudem Arbeitshilfen, wie sie den Eintrag von GVO in der Transport- und Produktionskette
einschätzen, wie sie ihn vermeiden oder minimieren können. Ein Teil des Handbuches befasst sich mit den
ökonomischen Fragen, die beim Schutz vor der Agro-Gentechnik eine Rolle spielen. Hier wird dargestellt, welche
zusätzlichen Kosten dem Öko-Sektor entstehen.
Das Praxishandbuch wird kapitelweise im Internet auf der neuen Projekthomepage www.bioxgen.de bereit gestellt. Die Homepage geht mit der
Vorstellung des Projektes auf der BioFach Messe in Nürnberg am 25. Februar online. Andreas Hermann,
wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich Umweltrecht am Öko-Institut Büro Darmstadt, wird in einem Vortrag auf
der Messe über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Wahlfreiheit bei der ökologischen
Lebensmittelherstellung sprechen. km
AnsprechpartnerIn:
Ruth Brauner
Öko-Institut e.V. Büro Freiburg
Bereich Biodiversität, Landwirtschaft & Ernährung
RA Andreas Hermann LL.M.s
Öko-Institut e.V. Büro Darmstadt
Bereich Umweltrecht
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Kommunaler Klimaschutz – das Beispiel München
Öko-Institut erarbeitet Strategien, die sich auf andere Städte übertragen lassen
Mit dem Beitritt
zum Klima-Bündnis im Jahr 1991 verpflichtete sich die Stadt München, ihre Kohlendioxid-Emissionen bis 2005 um 30
Prozent und bis 2010 um 50 Prozent gegenüber 1987 zu senken. Doch die Kohlendioxid-Bilanzen von 1987 bis 2002
zeigten: Diese Ziele sind nicht zu erreichen, wenn die Anstrengungen im Klimaschutz nicht deutlich intensiviert
werden. Die Stadt beauftragte daher das Öko-Institut e.V., Strategien zu entwickeln, mit denen die ehrgeizigen
Ziele zur Senkung der Kohlendioxid-Emissionen doch noch – zumindest annähernd – erreicht werden
können. Die Ergebnisse werden jetzt am Donnerstag, 10. Februar in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. Sie sind
auf andere deutsche Städte und Kommunen übertragbar und zeigen Perspektiven auf, wie wirksamer Klimaschutz auch
in Zeiten knapper Kassen geleistet werden kann.
Ziel der vom Bundesumweltministerium (BMU) geförderten Studie „Kommunale Strategien zur Reduktion der
CO2-Emissionen um 50 Prozent am Beispiel der Stadt München“ war es, herauszustellen, welche
Potenziale es gibt, um die Kohlendioxid-Emissionen zu senken und wo die größten Möglichkeiten dazu liegen.
„Die Studie zeigt, dass konsequenter Klimaschutz auf kommunaler Ebene möglich ist und wesentlich dazu
beitragen kann, die Ziele Deutschlands zur Emissionsreduktion zu erreichen“, fasst Projektleiter Christof
Timpe, Koordinator des Bereichs Energie & Klimaschutz am Öko-Institut, die Ergebnisse zusammen.
Zunächst stellten die WissenschaftlerInnen in einem Referenzszenario dar, wie sich in München die Emissionen des
wichtigsten Treibhausgases Kohlendioxid entwickeln, „wenn alles so weiter geht wie bisher“, wenn also
keine zusätzlichen Maßnahmen zur Verminderung umgesetzt würden. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Stadt
München in Sachen Klimaschutz bereits sehr aktiv ist. Im Referenzszenario lägen die Emissionen im Jahr 2030 bei
knapp acht Millionen Tonnen. Das sind etwa 21 Prozent weniger als im Basisjahr 1987. In einem zweiten Szenario
zeigten die WissenschaftlerInnen auf, mit welchen Maßnahmen und in welchem Zeitraum das Reduktionsziel von 50
Prozent erreichbar ist. Zugleich entwickelten sie eine ambitionierte Strategie, mit der die Stadt München das
gesteckte Ziel auch vor dem Hintergrund der beschränkten kommunalen Mittel realistisch weiter verfolgen kann.
Dazu beschrieben sie 38 Handlungsfelder in den beiden wichtigen Sektoren Energie und Verkehr. Denn aus diesen
Sektoren stammt der weitaus überwiegende Teil der Treibhausgas-Emissionen einer Großstadt wie München. 14 dieser
Handlungsfelder untersuchten die WissenschaftlerInnen in Abstimmung mit der Stadt München vertieft. Dazu zählen
beispielsweise der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, die Nutzung von Biomasse und Biogas in
Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen und die Stromerzeugung aus weiteren erneuerbaren Energien. In den Bereich
„Energiebedarf in Haushalten, im Gewerbe und für Dienstleistungen“ fallen zum Beispiel die
energetische Gebäudesanierung und energiesparendes Bauen. Handlungsbedarf besteht auch in der Büro-,
Kommunikations- oder Medientechnik und bei der Beleuchtung in Privathaushalten, Schulen, im Handel oder in
Verwaltungsgebäuden. Bedeutende Handlungsfelder aus dem Personen- und Wirtschaftsverkehr sind beispielsweise das
Thema Verkehrsvermeidung, die Verbesserung des Rad- und Fußgängerverkehrs oder die Organisation des
Wirtschaftsverkehrs. Ein weiterer Schlüssel zur Emissionsreduzierung liegt in der Förderung energiebewussten
Verhaltens.
Für diese 14 Handlungsfelder erarbeiteten die Experten konkrete Instrumente für den kommunalen Klimaschutz und
entwickelten ein Maßnahmenszenario, das die Effekte eines ambitionierten Handlungsprogramms beschreibt. Im
Ergebnis könnte die Stadt damit bis zum Jahr 2030 die Kohlendioxid-Emissionen auf 5,6 Millionen Tonnen, also um
44 Prozent gegenüber 1987 verringern. Das ursprüngliche Ziel einer Halbierung der Emissionen wäre zu diesem
Zeitpunkt zwar noch nicht erreicht, es gelänge aber immerhin eine weitgehende Annäherung an dieses Ziel.
Allerdings: Auch wenn die Experten dieses Handlungsprogramm unter den heutigen Rahmenbedingungen als umsetzbar
einschätzen, handelt es sich dennoch um ein äußerst anspruchsvolles Aktionsprogramm, das auch Maßnahmen mit
moderaten Zusatzkosten umfasst.
Der vorgeschlagene „Klimaschutz-Fahrplan“ für die Stadt München hilft, Prioritäten bei der künftigen
Klimaschutzstrategie zu setzen und Synergien zwischen verschiedenen Maßnahmen zu erschließen. „Die
generellen Empfehlungen der Studie, einschließlich der vorgeschlagenen Handlungsschwerpunkte, lassen sich auf
andere deutsche und europäische Städte übertragen“, betont Timpe, „Die Studie soll andere Städte
ermutigen, ihre eigenen Klimaschutz-Konzepte zu aktualisieren und ihre Anstrengungen für einen effektiveren
Klimaschutz zu intensivieren.“
Die Ergebnisse der Studie werden jetzt im Beisein von Bundesumweltminister Jürgen Trittin am Donnerstag, 10.
Februar in der Vertretung des Freistaats Bayern beim Bund, Behrenstrasse 21/22 in Berlin der interessierten
Fachöffentlichkeit vorgestellt. Detaillierte Auskunft und Anmeldungen zur Veranstaltung „Kommunaler
Klimaschutz in Deutschland – Chancen und Potenziale“ beim BMU, Sabine Veth, E-Mail Sabine.Veth@bmu.bund.de, Telefon 01888/305-2221. Die Ergebnisse der Studie
fasst auch die Broschüre „Kommunale Strategien für eine Halbierung der CO2-Emissionen am
Beispiel der Stadt München“ zusammen. Sie kann ab Februar beim BMU per E-Mail an service@bmu.bund.de bestellt werden. kk
Diesen Beitrag lesen Sie auch auf Englisch.
Ansprechpartner:
Christof Timpe
Öko-Institut e.V. Büro Freiburg
Koordinator Bereich Energie & Klimaschutz
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BioRegio – Nachhaltige Biomassenutzung im Praxistest
Pilotprojekt setzt nationales Konzept in fünf Modellregionen um / Ergebnisse sollen auf andere Regionen
übertragbar sein
Biomasse hat
das Zeug zur neuen Nummer Eins der Regenerativen – so titelte der Newsletter des Öko-Instituts e.V. im
letzten Mai und stellte die Ergebnisse einer seitdem viel beachteten Studie vor. Im Auftrag des
Bundesumweltministeriums und unter Leitung des Öko-Institut erarbeitete ein Projektteam aus sechs Instituten eine
Perspektive für die nachhaltige Nutzung von Biomasse. Und zeigte: Biomasse kann bis 2030 gut 14 Prozent des
deutschen Energiebedarfs decken. Wie dieses Potenzial regional genutzt und die damit verbundenen positiven
Effekte auf den Arbeitsmarkt und für den Klimaschutz umgesetzt werden können, wo Probleme liegen und wie diese in
der praktischen Politik zu lösen sind, untersucht jetzt das Institut für ZukunftsEnergieSysteme mit
wissenschaftlichen Partnern in fünf Modellregionen in Deutschland. Das Öko-Institut passt die einzusetzenden
EDV-Werkzeuge regional an und übernimmt die Projektleitung für die Modellregion „Südlicher
Oberrhein“.
„BioRegio“ wurde das vom Bundesumweltministerium geförderte Projekt getauft, mit dem die
WissenschaftlerInnen ehrgeizige Ziele verbinden. Grundlage für BioRegio bilden die Ergebnisse des nationalen
Vorgänger-Projektes zur nachhaltigen Nutzung von Biomasse als Energieträger. Die Kernfragen waren: Wie kann
Biomasse sinnvoll genutzt werden? Wie viel nachhaltige Biomasse ist verfügbar? Wann ist Biomasse nutzbar und mit
welchen Effekten und wie kann eine nachhaltige energetische Biomassenutzung umgesetzt werden? Um diese Fragen zu
beantworten, wurden für die nationale Ebene Stoffstromanalysen vorgenommen, eine öffentlich zugängliche
Technologie-Datenbank erstellt, Zukunftsszenarien entwickelt und politische Empfehlungen formuliert. Im
Folgeprojekt „BioRegio“ wird jetzt untersucht, ob die entwickelten Instrumentarien auch auf
regionaler Ebene anwendbar sind. Die dazu notwendigen Werkzeuge passt das Öko-Institut entsprechend an.
„Auf nationaler Ebene haben wir ein grundlegendes Konzept entwickelt, wie Biomasse nachhaltig genutzt
werden kann. Mit BioRegio wollen wir dieses Konzept jetzt regional mit Leben füllen. Und zwar so, dass wir die
prognostizierten positiven Effekte auch wirklich realisieren“, fasst es Uwe R. Fritsche, Koordinator des
Bereichs Energie & Klimaschutz im Darmstädter Büro des Öko-Instituts und Projektleiter für die Region
Südlicher Oberrhein, zusammen. Solche Effekte sind nicht nur für den Klimaschutz zu erwarten, sondern können auch
wirtschaftlicher Art sein, zum Beispiel, indem innovative Projekte initiiert und Zukunftstechnologien regional
eingeführt werden. Beides soll mit „BioRegio“ auf den Weg gebracht werden, um den Wirtschaftsbereich
in der Biomasse zu stärken. Daher werden auch bevorzugt solche Projekte in den jeweiligen Modellregionen
unterstützt, die aufgrund der dann regional ermittelten Biomassepotenziale Sinn machen und die auf der regionalen
Wertschöpfung basieren. Dadurch sollen neue Perspektiven für die betroffenen Regionen geschaffen werden.
„Ziel von BioRegio ist es, integrierte Wirtschaftskonzepte für die einzelnen Modellregionen zu
erarbeiten“, erläutert Fritsche, „Bürger, Politiker und Unternehmen müssen verstehen, warum die
Biomassenutzung wichtig für die Region ist. Und welche Chancen sich damit verbinden.“ Ein wichtiges Element
bei BioRegio sind daher auch die regionalen Akteursnetzwerke, die im Zuge des Projekts gebildet werden. In
Workshops werden sich die betroffenen Akteure, zum Beispiel Vertreter der IHK, aus Unternehmen, der Kommunen,
Förster und Landwirte und nicht zuletzt Finanzierer wie etwa Kreissparkassen, regelmäßig untereinander und mit
den Akteuren aus den anderen Modellregionen austauschen. Die Netzwerke sollen über die Projektdauer hinaus
bestehen und erweitert werden. Dabei sollen vor allem die unternehmerischen Aspekte der Akteure unterstützt
werden.
Als Modellregionen wählten die WissenschaftlerInnen den Südlichen Oberrhein, den Naturpark Saar-Hunsrück, die
Emscher-Lippe-Region, Nordost-Vorpommern und Mittelsachsen. In jeder Region wird ein etwas anderer Schwerpunkt
gesetzt. So steht in den ostdeutschen Regionen im Vordergrund, Hemmnisse für die Biomassenutzung zu
identifizieren. Am Südlichen Oberrhein wird die Biomassenutzung vor allem unter dem Aspekt Wertschöpfung
untersucht. Im Naturpark Saar-Hunsrück liegt der Fokus auf Fragen des Naturschutzes und in der
Emscher-Lippe-Region stehen Logistikaspekte im Vordergrund. Wichtiger Anspruch von BioRegio: Die Erfahrungen und
Ergebnisse des Projekts sollen auf andere Regionen übertragbar sein.
Begleitend zum Projekt wird eine eigene Internetseite eingerichtet. Ab Februar berichten die Projektpartner auf
www.bioregio.info laufend über
aktuelle Ergebnisse und Erfahrungen aus den Modellregionen.
Das Projekt „Regionale Umsetzungen zur Nutzung des im Rahmen der ökologischen Begleitforschung/ZIP Biomasse
entwickelten nationalen Werkzeuges für die Politikberatung -Stoffstromanalyse zur nachhaltigen energetischen
Nutzung von Biomasse“ wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
gefördert und läuft bis Dezember 2006. Projektleiter ist das Institut für Zukunftsenergiesysteme, IZES.
Wissenschaftliche Projektpartner sind das Öko-Institut e.V., das Institut für angewandtes Stoffstrommanagement
IfaS, das Institut für Energetik und Umwelt GmbH und das Fraunhofer Institut Umwelt-, Sicherheits-,
Energietechnik UMSICHT. Die Kurzfassung der Vorgänger-Studie lesen Sie hier, den Endbericht
hier.
Weitere Infos finden Sie im Internet auf www.oeko.de/service/bio/de/index.htm.
Am Dienstag, 8. Februar stellt Uwe R. Fritsche von 14.45 bis 16.15 Uhr das Projekt BioRegio Südlicher Oberrhein
im Rahmen einer Lehrveranstaltung in der Forstwissenschaftlichen Fakultät Freiburg, Bertoldstraße 17, Eingang
Brunnenstraße, hinter der Universitätskirche, Seminarraum im 2. OG, vor. Gäste sind willkommen. kk
Ansprechpartner:
Uwe R. Fritsche
Öko-Institut e.V. Büro Darmstadt
Bereich Energie & Klimaschutz
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Start frei für die EcoTopTen-Kampagne
Auftaktveranstaltung Anfang März in Berlin / Bundesforschungsministerium fördert die zweite Projektphase
EcoTopTen ist ein große, vom Öko-Institut e.V. initiierte Informationskampagne für nachhaltigen Konsum und
Produkt-Innovationen im Massenmarkt. Im Fokus stehen dabei die EcoTopTen-Produkte, die ökologisch sowie
qualitativ und technisch hochwertig sind und ein gutes Preis-Leistungsverhältnis haben. Mit Verbraucherministerin
Renate Künast, Schirmherrin der Kampagne, geht EcoTopTen am Mittwoch, 9. März im Berliner Umweltforum jetzt
offiziell an den Start und präsentiert der Öffentlichkeit erste konkrete Produktübersichten. Von da an werden
weitere Marktübersichten über attraktive nachhaltige Produkte in regelmäßigen Abständen folgen. Zudem fördert das
Bundesforschungsministerium auch die Fortführung des Projekts bis Ende 2006.
Die Auftaktveranstaltung bietet Fachpublikum Gelegenheit, sich umfassend über die Kampagne zu informieren.
Gastredner aus Politik, Wirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz stellen dar, welche Bedeutung EcoTopTen aus
ihrer Sicht für eine nachhaltige Entwicklung besitzen kann. Mit dem offiziellen Start der Kampagne werden
Forschungsergebnisse aus der ersten Projektphase der Öffentlichkeit jetzt als konkrete Produktübersichten,
Rankings, Hintergrundinformationen oder Verhaltenstipps auf www.ecotopten.de präsentiert. Darüber hinaus werden auch
Medienpartner, Multiplikatoren oder die Verbraucherzentrale Nordrheinwestfalen in ihren Verbraucherberatungen vor
Ort über EcoTopTen informieren. Wettbewerbe, Filmspots und andere Aktionen begleiten die Kampagne.
Damit die Erkenntnisse aus der ersten Forschungsphase weiter ausgebaut werden und die VerbraucherInnen in
weiteren Produktgruppen als bisher nachhaltige Alternativen finden können, fördert das Bundesministerium für
Bildung und Forschung (BMBF) parallel zur Verbraucherinformationskampagne die Fortführung der Forschung. Bis Ende
2006 können so EcoTopTen-Produkte auch bei PCs/Notebooks, Druckern, Bildschirmen, Gas- und Elektroherden oder so
genannten Drei-Liter-Häusern vorgestellt werden.
Ziel der WissenschaftlerInnen ist es außerdem, in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsclub Deutschland (VCD) eine
Machbarkeitsstudie für neue Qualitätstests im Automobilbereich zu erstellen. Die Studie soll die Lücke
etablierter Tests schließen, denen es an Kriterien mangelt, um das Umfeld der Fahrzeuge oder Mängel nach der
Markteinführungszeit zu bewerten. Mit ausgewählten Produkten und Dienstleistungen will sich EcoTopTen in der
zweiten Phase zudem an das Beschaffungswesen der öffentlichen Hand und das von großen Unternehmen richten
(EcoTopTen-Business).
Im Vorfeld der Auftaktveranstaltung lädt das Öko-Institut e.V. am Montag, 21. Februar von 10 bis 14 Uhr zu einem
Journalisten-Workshop über EcoTopTen in das Haus der Bundespressekonferenz nach Berlin. Dr. Rainer Grießhammer,
stellvertretender Geschäftsführer des Öko-Instituts und Initiator von EcoTopTen, wird einen kurzen Überblick
geben, was das Neue von EcoTopTen in der Landschaft der Umweltsiegel und Testberichte ausmacht und warum
EcoTopTen ein wichtiger Faktor für Wirtschaft, Verbraucher und Umwelt sein wird. Am Beispiel unterschiedlicher
Produktgruppen erläutert er anschließend, zusammen mit Konrad Götz vom Institut für sozial-ökologische Forschung
(ISOE), warum EcoTopTen neue Produkt-Innovationsziele an Unternehmen stellt und wie wichtig dazu die Meinung der
Verbraucher ist. Projektleiterin Kathrin Graulich stellt die Kampagne im Detail vor. Sie legt dar, mit welchen
Produktgruppen EcoTopTen an den Start geht und welche öffentlichen Aktionen und Events geplant sind. Die
Teilnehmerzahl ist begrenzt. Nähere Informationen und eine Anmeldung ist möglich bei Pressesprecherin Christiane
Rathmann unter Telefon 0761/45295-22 oder per E-Mail. kg/kk
Ansprechpartnerin:
Kathrin Graulich
Öko-Institut e.V. Büro Freiburg
Bereich Produkte & Stoffströme
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Neues Bundes-Umweltinformationsgesetz
Kürzere Fristen, mehr auskunftspflichtige Stellen, aber geringer praktischer Nutzen
Mitte Februar tritt das neue Bundes-Umweltinformationsgesetz (UIG) in Kraft. Es setzt die
Umweltinformationsrichtlinie der EU von 2003 um und gewährt Bürgern grundsätzlich einen Zugang zu
Umweltinformationen. Das Öko-Institut e.V. sieht in dem neuen Gesetz einen Fortschritt gegenüber dem alten.
Schade ist allerdings, dass dieses Gesetz kaum genutzt werden kann, da es nur für den Bund und seine
„Behörden“ gilt. Die praktische Umsetzung des Umweltrechts erfolgt aber durch die Landesbehörden in
den einzelnen Bundesländern, so dass die relevanten Informationen nur dort zu bekommen sind. Diese Behörden sind
aber nicht nach dem UIG zur Auskunft verpflichtet.
Umweltinformationen, über die Bürger Auskunft verlangen können, beziehen sich zum Beispiel auf den Zustand der
Umwelt, auf Maßnahmen, die dem Schutz der Umwelt dienen oder die sich nachteilig auf die Umwelt auswirken. Ein
Informationsanspruch besteht auch auf wirtschaftliche Analysen, auf deren Grundlage umweltrelevante Maßnahmen
getroffen werden. Mit dem neuen UIG können Bürger jetzt nicht nur Behörden befragen, sondern unter bestimmten
Voraussetzungen auch Private. Diese sind auskunftspflichtig, wenn sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen und dabei
unter behördlicher Kontrolle stehen. Damit können jetzt auch von Abfallentsorgern, Energie- und Wasserversorgern
oder der Bahn Auskünfte zu Umweltangelegenheiten eingeholt werden.
Positiv bewerten die ExpertInnen aus dem Bereich Umweltrecht am Öko-Institut auch die engen Fristen, die für die
Auskunftspflicht festgelegt wurden: Anfragen sind innerhalb eines Monats zu beantworten. Ausnahmsweise hat die
Behörde zwei Monate Zeit, wenn es sich um komplexe Informationen handelt. Relativ hoch können allerdings nach wie
vor die Kosten sein, die ein Bürger tragen muss, wenn er eine Anfrage stellt. Bis zu 500 Euro darf die Behörde
für eine Auskunft verlangen.
Ein Antrag auf Umweltinformationen kann zum „Schutz öffentlicher Belange“ abgelehnt werden. Dazu
zählen beispielsweise die Verteidigung und bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit. Geschützt werden
auch vertrauliche Beratungen und laufende Gerichtsverfahren. Anträge können außerdem abgelehnt werden, wenn sie
offensichtlich missbräuchlich sind, also die Behörde nur sinnlos beschäftigen sollen, oder sich auf nicht
aufbereitete Daten beziehen. In der Praxis wird es vor allem darauf ankommen, wie diese Ablehnungsgründe
ausgelegt werden. Hier begrüßen die RechtsexpertInnen am Öko-Institut die neu eingeführte Interessenabwägung.
Überwiegt das öffentliche Interesse an der Herausgabe der Information gegen das Einzelinteresse an der
Verweigerung, muss der Zugang nach dem neuen Gesetz gewährt werden. Zudem wurde klar gestellt, dass Informationen
über Emissionen nicht mehr unter das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis fallen. Das Gesetz enthält auch
Vorschriften darüber, wie die Öffentlichkeit aktiv mit Informationen über die Umwelt versorgt werden soll.
Leider ist das UIG jedoch auf Bundesbehörden und Unternehmen unter Kontrolle des Bundes beschränkt. Um die
Richtlinie vollständig umzusetzen, müssen daher alle 16 Bundesländer Umweltinformationsgesetze schaffen bzw. ihre
bestehenden Gesetze anpassen. Bei der Länderumsetzung besteht allerdings die Gefahr, dass die Informationsrechte
in jedem Land unterschiedlich gestaltet werden.
Im engen Zusammenhang mit dem UIG steht auch das Informationsfreiheitsgesetz. Deutschland ist eines der weniger
Länder in Europa, das keinen Zugang zu amtlichen Informationen gewährt. Mit dem jetzt in den Bundestag
eingebrachten Gesetzesentwurf der Fraktionen soll sich das ändern. Allerdings bleibt bereits der Entwurf deutlich
hinter den Erwartungen zurück.
Enttäuschend ist die lange Liste mit Ausnahmen. Dabei sind nicht nur ganze Bereiche wie die Nachrichtendienste
und die Bundeswehr ausgenommen worden. Die Ausnahmen sind zudem so schwammig formuliert, dass es ein leichtes
sein wird, Anfragen abzuweisen. Allein die Möglichkeit, dass sich ein Bekannt werden von Informationen zum
Beispiel auf internationale Beziehungen, die Belange der inneren oder äußeren Sicherheit oder die Aufgaben der
Finanz-, Wettbewerbs- und Regierungsbehörden negativ auswirken könnten, reicht aus, die Auskunft zu
verweigern. Nicht genau geregelt ist zudem, wie hoch die Gebühren sein dürfen, die die Behörde für eine Auskunft
erhebt.
Auch in den Stellungnahmen der Parteien und des Innenministers zum Gesetzesentwurf wird deutlich, dass es in
Deutschland noch ein weiter Weg ist, bevor mit der Tradition des „Amtsgeheimnisses“ gebrochen wird.
Die Vorstellung, dass Verwaltungshandeln grundsätzlich transparent gestaltet werden sollte und dass
Informationsfreiheit eine Voraussetzung für demokratisches Handeln der Bürger ist, scheint schwer vermittelbar zu
sein. md
Weitere Informationen:
Schrader, C.: Private Stellen als Verpflichtete nach der neuen Umweltinformations-Richtlinie, KGV-Rundbrief
1/2004, S. 18-24.
Ansprechpartner:
Miriam Dross
Peter Küppers
Öko-Institut e.V. Büro Berlin, Darmstadt
Bereich Umweltrecht
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Mehr Schutz im Störfall
Neue Strahlenschutzverordnung bedeutet bessere Störfallvorsorge / Öko-Institut erarbeitet Anforderungen
Überall dort,
wo mit großen Mengen radioaktivem Materials umgegangen wird, können Menschen gefährdet sein, wenn es zum Störfall
kommt. Bei der Planung entsprechender Anlagen müssen daher so genannte Störfallplanungswerte berücksichtigt
werden. So soll die Strahlenbelastung begrenzt werden, der Menschen im Störfall ausgesetzt sein würden. Mit der
Novellierung der Strahlenschutzverordnung im Jahr 2001 hat sich das Spektrum der Anlagen, bei deren Planung
solche Störfallplanungswerte berücksichtigt werden müssen, erheblich erweitert. Sie gelten nicht mehr nur für
Kernkraftwerke, sondern beispielsweise auch für Forschungsreaktoren oder Radionuklidlaboratorien. Diese
umfassende Störfallvorsorge ist im europäischen Raum eine Besonderheit. Für das erweiterte Anlagenspektrum
erarbeitet das Öko-Institut e.V. jetzt neue Anforderungen, denen diese Anlagen genügen müssen.
Störfallplanungswerte sind in der Vergangenheit historisch bedingt nur für neuere Kernkraftwerke mit
Druckwasserreaktor festgelegt worden. In der Praxis haben Genehmigungsbehörden diese Störfallplanungswerte aber
auch bei allen anderen Kernkraftwerken, bei Zwischenlagern für abgebrannte Brennelemente an den
Kernkraftwerksstandorten sowie für Endlager angewendet. Mit § 49 StrlSchV wurde die Verordnung hier jetzt
entsprechend an die Praxis angepasst.
Mit § 50 StrlSchV müssen darüber hinaus nun aber auch Schutzmaßnahmen bei weiteren kerntechnischen Anlagen
berücksichtigt werden. Dies gilt auch für deren Stillegung sowie für Anlagen und Einrichtungen, die keiner
Genehmigung nach Atomgesetz bedürfen. Solche Anlagen sind beispielsweise Forschungsreaktoren,
Radionuklidlaboratorien, Abfalllager und Bestrahlungseinrichtungen. Störfallplanungswerte müssen dann
berücksichtigt werden, wenn in diesen Anlagen eine bestimmte Menge an radioaktiven Stoffen überschritten
wird.
Mit den neuen deutschen Regelungen wurde eine wichtige bisherige Lücke im Schutz vor Freisetzungen radioaktiver
Stoffe geschlossen. Allerdings sind die Schutzziele, insbesondere die einzuhaltenden Grenzwerte, in der
Verordnung noch nicht genannt. Stattdessen wird ausgeführt, dass über eine noch zu erlassende Allgemeine
Verwaltungsvorschrift (AVV) die Schutzziele der Störfallvorsorge festgelegt werden. Das Öko-Institut hat vom
Bundesamt für Strahlenschutz den Auftrag bekommen, Grundlagen für eine solche AVV zu erarbeiten. Die Gesellschaft
für Anlagen- und Reaktorsicherheit mbH aus Köln ist im Unterauftrag eingebunden.
Durch Anfrage bei den Bundesländern stellten die Experten zunächst fest, welche Anlagen und Einrichtungen in
Deutschland existieren, für die die AVV zu erstellen ist. In der weiteren Arbeit werden zunächst die
Gefahrenpotenziale der einschlägigen Anlagen und Einrichtungen ermittelt. Es sollen unter Berücksichtigung von
Schadensausmaß und Wahrscheinlichkeit von Störfällen Störfallplanungswerte vorgeschlagen werden. Die
Wissenschaftler können sich dabei nur sehr begrenzt an bereits existierenden Regelungen, beispielsweise der
Europäischen Union oder in anderen Ländern, orientieren. Denn detaillierte Regelungen zur Störfallvorsorge bei
Anlagen wie Abfalllagern und Radionuklidlaboratorien fehlen bisher auch dort. Die Entwicklung in Deutschland
könnte aber den Anstoß für andere Länder geben, Sicherheitsanforderungen auch an andere Anlagen als
Kernkraftwerke detaillierter festzuschreiben. ck/kk
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Ansprechpartner:
Christian Küppers
Öko-Institut e.V. Büro Darmstadt
Bereich Nukleartechnik & Anlagensicherheit
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RARE-Projekt geht online
Forschungsergebnisse und Infos zum Thema Unternehmensverantwortung
Sich zu den Prinzipien von Corporate Social Responsibility zu bekennen, also ökologische und soziale
Unternehmensverantwortung zu übernehmen, ist eine Herausforderung, der sich Unternehmen zunehmend stellen müssen.
Doch wie wirksam ist Corporate Social Responsibility (CSR)? Dieser Frage widmet sich ein Forschungsteam aus
sieben europäischen Partnern unter Koordination des Öko-Instituts e.V. im dreijährigen EU-Projekt „Rhetoric
and Realities – Analysing Corporate Social Responsibility in Europe” (RARE). Ziel ist es, zur
Entwicklung eines europäischen Ansatzes sozialer und ökologischer Unternehmensverantwortung beizutragen. Das
Projekt will untersuchen, wie wirkungsvoll CSR als Politikinstrument ist und inwieweit CSR nachhaltige
Entwicklung in der EU unterstützen kann. Alles Wissenswerte rund um RARE kann jetzt auf der neuen unter www.rare-eu.net online nachgelesen werden.
Das Projekt umfasst:
Die neue Website www.rare-eu.net
informiert in englischer Sprache über die Ziele des Projektes, über seine Struktur, erwartete Ergebnisse und
seine Finanzierung. Sie stellt Hintergrundinformationen über den Trend in Richtung CSR bereit und über den
notwendigen Beitrag aller gesellschaftlichen Sektoren, einschließlich der Wirtschaft, zu nachhaltiger
Entwicklung. Ergänzt werden diese Informationen durch Projektneuigkeiten und Veranstaltungshinweise. Auch die
sieben Forschungspartner werden vorgestellt. Dokumente des RARE-Projekts stehen zum kostenlosen Download bereit.
Über zahlreiche Adressen können Interessierte die Projektpartner zudem direkt kontaktieren.
In den folgenden Wochen werden die WissenschaftlerInnen unter anderem einen Analyserahmen für die
CSR-Wirkungsanalyse, das „CSR Impact Assessment Tool“, fertig stellen. Mithilfe dieses Tools wird
analysiert, wie CSR-Standards Strategien und operative Abläufe in Unternehmen verändern können. Es wird gefragt,
inwieweit diese Standards zu messbaren Verbesserungen in den Bereichen Umweltschutz, Ressourcen-Management,
Geschlechtergerechtigkeit und Bestechungsbekämpfung führen. Außerdem wird ein Modell über CSR-Erfolgsfaktoren
entwickelt, das aufzeigt, warum einige Firmen erhebliche Verbesserungen in diesen vier Bereichen nachhaltiger
Entwicklung erzielen, während andere weniger erfolgreich sind. Die empirische Phase des Projekts beginnt im
späten Frühjahr. Zunächst werden Sektoruntersuchungen der europäischen Erdölindustrie, im Bankenwesen sowie in
Fischerei- und fischverarbeitender Industrie durchgeführt.
Das Forschungsprojekt “Rhetoric and Realities - Analysing Corporate Social Responsibility in Europe”
(RARE) begann im Juni 2004. Es wird innerhalb des 6. Rahmenprogramms der EU, Unterprogramm „Bürger und
Regierung in einer wissensbasierten Gesellschaft“ finanziert (CIT2-CT-2004-506043). Die Projektpartner des
Öko-Instituts sind das Fridtjof Nansen Institute (FNI, Norwegen), das Stockholm Environment Institute (SEI, Schweden), Fondazione Eni Enrico Mattei (FEEM, Italien), die Budapest University of Technology and
Economics (BUTE,
Ungarn) und das Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE, Deutschland) sowie Peter Wilkinson (Großbritannien),
Projektberater von Transparency International für die "Business Principles for Countering Bribery".
fw
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Ansprechpartnerinnen:
Regine Barth (Projektleitung)
Franziska Wolff (stellvertretende
Projektleitung)
Öko-Institut e.V. Büro Darmstadt, Berlin
Bereich Umweltrecht
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renewables 2004: Internationales Aktionsprogramm ist ausgewertet
Bis 2015 können weltweit 1,2 Milliarden Tonnen Kohlendioxid eingespart werden / Konferenz-Follow up in China Ende
2005
Durch den Ausbau erneuerbarer Energien verringern sich im Jahr 2015 die globalen Kohlendioxid-Emissionen um 1,2
Milliarden Tonnen – mehr als der gesamte Kohlendioxid-Ausstoß Deutschlands im Jahr 1990. Dies ist das
Ergebnis der Auswertung des internationalen Aktionsprogramms, das im Juni letzten Jahres auf der Internationalen
Konferenz für Erneuerbare Energien – renewables2004 – beschlossen wurde. Unter Leitung von
Energieexperte Uwe R. Fritsche, Koordinator des Bereichs Energie & Klimaschutz im Darmstädter Büro, hat das
Öko-Institut e.V. im Auftrag des Bundesumweltministeriums die rund 200 Aktionen des Programms analysiert.
Im Rahmen des internationalen Aktionsprogramms haben Regierungen, internationale Organisationen,
Finanzierungsinstitutionen, Unternehmen, Verbände und viele andere ihre Bereitschaft untermauert, erneuerbare
Energien in den nächsten Jahren zu fördern und die dringend notwendige Energiewende voranzutreiben. Die
unterschiedlichen Beiträge reichen von konkreten Ausbauzielen über die Gestaltung von Rahmenbedingungen bis zur
Intensivierung von Forschung und Entwicklung.
Rund 100 Beiträge sind durch einzelne Regierungen eingereicht worden. Rund 30 Staaten der Welt haben konkrete
Ausbauziele benannt. Die im Hinblick auf die Verminderung des Kohlendioxid-Ausstoßes wirksamste Einzelaktion ist
die Ankündigung Chinas, bis zum Jahr 2010 ein Zehntel seines Strombedarfs mit Sonnen-, Wind- und kleineren
Wasserkraftwerken zu erzeugen. Die dazu vorgesehenen neuen Kapazitäten entsprechen rund 200 Kohlekraftwerken. Zum
weltgrößten Produzenten geothermischer Energie wollen die Philippinen avancieren. Bis zum Jahr 2013 werden sie
ihre Stromproduktion aus Wasserkraft, Solarenergie und Geothermie verdoppeln. Für Deutschland wird das im
Erneuerbare-Energien-Gesetz fixierte Ausbauziel von 20 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien bis 2020 schon im
Jahre 2015 dazu beitragen, 42 Millionen Tonnen Kohlendioxid einzusparen.
Die Bundesregierung setzt sich für eine Überprüfung des internationalen Aktionsprogramms im Rahmen der
Nachhaltigkeitskommission der UN (Commission on Sustainable Development) ein. Dies soll bei einer Konferenz in
China Ende 2005 vorbereitet werden. Die Energie-ExpertInnen des Öko-Instituts werden wieder als fachliche Berater
der deutschen Delegation angehören und die Konferenz mit vorbereiten. Wie bereits bei der renewables 2004 werden
sie Konferenzpapiere mit erarbeiten und die erzielten Ergebnisse im Anschluss der Konferenz mit auswerten. Die
Auswertung sowie das gesamte Aktionsprogramm der renewables 2004 sind abrufbar unter www.renewables2004.de/en/2004/outcome_actionprogramme.asp. bmu bmu
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Ansprechpartner:
Uwe R. Fritsche
Öko-Institut e.V. Büro Darmstadt
Koordinator Bereich Energie & Klimaschutz
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Biomasse auch für Entwicklungsländer interessant
Öko-Institut legt Kurzstudie vor
Die Biomasse spielt nicht nur in Deutschland, sondern auch international eine immer größere Rolle. Insbesondere
nach der Internationalen Konferenz für erneuerbare Energien im Juni 2004 in Bonn wird ein weltweiter Anstieg der
Biomassenutzung erwartet. Zunehmend werden deshalb auch Exporte für Entwicklungs- und Schwellenländer ökonomisch
interessant. Denn Erdöl wird immer teurer und für Biokraftstoffe gibt es Steuervergünstigungen in der EU. Ein
Beispiel könnte Bioethanol aus Brasilien sein. In einer Kurzstudie im Auftrag des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung stellte das Öko-Institut Kriterien auf, nach denen Biokraftstoffe
als nachhaltige Importoption für Deutschland in Frage kommen.
Weiterhin empfiehlt die Kurzstudie eine konkrete Umsetzung und Weiterentwicklung der Kriterien an mindestens zwei
Beispielprojekten der Entwicklungs- bzw. bilateralen Umweltzusammenarbeit. Die Grundlage der Kurzstudie bildet
eine ausführliche Untersuchung, die das Öko-Institut zu den Möglichkeiten einer nachhaltigen Bioenergienutzung in
Deutschland gemacht hat und die vom Umweltministerium gefördert wurde. Die Kurzstudie können Sie hier runterladen. Weitere Informationen zum Thema lesen Sie hier.
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Ansprechpartner:
Uwe R. Fritsche
Öko-Institut e.V. Büro Darmstadt
Koordinator Bereich Energie & Klimaschutz
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Bioenergie – Nachwuchs für Deutschland
Broschüre jetzt auf Englisch erhältlich / Endbericht steht zum kostenlosen Download bereit / Anhangband auch als
CD-Rom
Die Broschüre „Bioenergie – Nachwuchs für Deutschland“ informiert über die Ergebnisse einer
dreijährigen, vom Bundesumweltministerium geförderten Studie zur nachhaltigen Bereitstellung und Nutzung von
Biomasse als regenerative Energiequelle. Bislang sind Reststoffe der Holzindustrie, der Land-, Forst- und
Abfallwirtschaft eine in Deutschland noch kaum erschlossene Energiequelle, die wieder entdeckt wird. In der
Studie wurden wegweisende Perspektiven für den nachhaltigen Ausbau der Biomassenutzung bis ins Jahr 2030
erarbeitet. Die Studie beantwortet, welchen Stellenwert die Biomasse in Zukunft bei der Energieversorgung
einnehmen kann, welche Technologien sich durchsetzen, was der Ausbau kostet und wie groß die positiven Umwelt-
und Beschäftigungseffekte sind. Die Ergebnisse fasst die Broschüre „Bioenergie – Nachwuchs für
Deutschland“ zusammen. Sie liegt jetzt auch in englischer Übersetzung vor.
Die englische Fassung „Bioenergy: New
Growth for Germany“ können Sie hier aus dem Internet herunterladen. Beim Bundesministerium für Umwelt,
Forschung und Reaktorsicherheit ist sie auch als Broschüre erhältlich. Bestellen Sie per E-Mail an service@bmu.bund.de. Ebenfalls zum Download bereit steht jetzt auch der
vollständige Projektendbericht „Stoffstromanalyse zur
nachhaltigen energetischen Nutzung von Biomasse“, sowie der Anhangband. Der
Endbericht kann auch kostenlos als Buch bezogen werden. Der Anhangband wird integriert als CD-Rom bereitgestellt.
Bestellungen richten Sie bitte ebenfalls an das BMU, E-Mail service@bmu.bund.de. Die Projekthomepage bietet Ihnen weitere
Informationen.
Ansprechpartner:
Uwe R. Fritsche
Öko-Institut e.V. Büro Darmstadt
Koordinator Bereich Energie & Klimaschutz
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Genetische Ressourcen und Vorteilsausgleich
Verhandlungen in Bangkok / Öko-Institut legt Studie über Herkunftszertifikate vor
Mitte Februar beginnen in Bangkok Verhandlungen über ein internationales Abkommen im Rahmen des Übereinkommens
über die Biologische Vielfalt (CBD). Eines der drei Ziele der Konvention ist der erleichterte Zugang zu
genetischen Ressourcen und der ausgewogene und gerechte Ausgleich der daraus gezogenen Vorteile („access
and benefit-sharing“, kurz ABS). Seit Jahren ist dies eine der umstrittensten Fragen der Konvention.
Bislang gibt es außer den Rahmenvorgaben der Konvention auf internationaler Ebene nur freiwillige Richtlinien
über den Zugang und Vorteilsausgleich hinsichtlich genetischer Ressourcen unter der CBD. Auf der
Vertragsstaatenkonferenz 2004 in Kuala Lumpur (COP7) wurde entschieden, dass ein internationales ABS Regime
verhandelt werden soll. Es ist aber bislang umstritten, ob es sich dabei um ein bindendes Abkommen handeln und
was darin genau geregelt werden soll.
Für das Bundesamt für Naturschutz hat das Öko-Institut e.V. mögliche Aspekte des neuen Abkommens zum Zugang zu
genetischen Ressourcen und dem Ausgleich der daraus entstehenden Vorteile im Rahmen der CBD analysiert. Der
Schwerpunkt liegt auf der Frage der Herkunftszertifikate für genetische Ressourcen („certificates of
origin/source/legal provenance“). Die Untersuchung diskutiert die verschiedenen Ansätze, die mögliche
Verwendung von Herkunftszertifikaten sowie die daraus resultierenden rechtlichen Fragen. Abschließend wird ein
mögliches Modell eines Zertifikatsystems skizziert. Unter anderem werden auch dessen Auswirkungen auf
Wissenschaft und Unternehmen in Deutschland analysiert. Die Studie können Sie hier aus dem Internet herunterladen.
md
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Ansprechpartnerin:
Miriam Dross
Öko-Institut e.V. Büro Berlin
Bereich Umweltrecht
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Website-Tipp: Wissenschaftsplattform Öko-Landbau
Eigene Homepage mit aktuellen Forschungsergebnissen
Das Zentrale Internetportal Ökologischer Landbau bietet eine eigene Wissenschaftsplattform. Das Informationsforum berichtet
tagesaktuell über wichtige Entwicklungen und Veranstaltungen in der Öko-Landbau-Forschung und weist auf relevante
Neuveröffentlichungen hin. In die Wissenschaftsplattform eingebunden ist die Datenbank Organic Eprints, in der
zahlreiche Veröffentlichungen zur Forschung im ökologischen Landbau archiviert sind.
Über die Wissenschaftsplattform werden unter anderem Ergebnisse aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
veröffentlicht, die im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau umgesetzt werden. Das vom
Bundesministerium, für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft finanzierte Programm umfasst einen
erheblichen Teil der aktuellen Öko-Landbau-Forschung. Derzeit werden zahlreiche Ergebnisse des ersten
Programmabschnittes über die Plattform verfügbar gemacht. Mit Adressen und Links zu Forschungseinrichtungen,
Wissenschaftlern, Projektdarstellungen und einschlägigen Datenbanken steht Nutzern darüber hinaus ein
umfangreiches Serviceangebot zur Verfügung. Ein Newsletter informiert zudem monatlich über
aktuelle Nachrichten und Termine und berichtet über neue Ergebnisse aus dem Bundesprogramm Ökologischer
Landbau.
Die Wissenschaftsplattform wird erstellt vom Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) in Zusammenarbeit
mit dem Öko-Institut e.V., dem Fachgebiet Ökologischer Land- und Pflanzenbau der Universität Kassel, dem Institut
für ökologischen Landbau der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft und der Stiftung Ökologie & Landbau.
Sie wird gefördert vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft im Rahmen des
Bundesprogramms Ökologischer Landbau.
Ansprechpartnerin:
Ruth Brauner
Öko-Institut e.V. Büro Freiburg
Koordinatorin Bereich Biodiversität, Ernährung & Landwirtschaft
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Michael Sailer wieder Vorsitzender der Reaktor-Sicherheitskommission
Christian Küppers neu in der deutsch-französischen Kommission / Nuklear-Experten des Öko-Instituts beraten
Bundesregierung in wichtigen Sicherheitsfragen
Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat Michael Sailer, stellvertretender Geschäftsführer des Öko-Instituts e.V.
und Koordinator des Bereichs Nukleartechnik & Anlagensicherheit, erneut für weitere zwei Jahre in die
Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) berufen. Michael Sailer bleibt auch weiterhin Vorsitzender der Kommission,
der er seit 1999 angehört. Gleichzeitig ist Sailer auch Vorsitzender des RSK-Ausschusses Ver- und Entsorgung.
Diesem gehört auch seine Kollegin und Nuklearexpertin Beate Kallenbach für weitere zwei Jahre an. Ebenfalls für
weitere zwei Jahre wurde Nuklearexperte Stefan Kurth in den Ausschuss Reaktorbetrieb berufen. Die mit 13
ausgewiesenen Experten besetzte RSK berät das Bundesumweltministerium ehrenamtlich in Fragen der
wissenschaftlich-technischen Bewertung von Sicherheitsfragen bei Atomanlagen und in Fragen der Entsorgung.
Erneut berufen in die Strahlenschutzkommission (SSK) wurde auch Christian Küppers, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich Nukleartechnik & Anlagensicherheit im Darmstädter Büro des Öko-Instituts. Die Strahlenschutzkommission berät das Bundesumweltministerium in allen Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden und nichtionisierenden Strahlen. Küppers gehört der SSK seit 1999 an. Er ist Vorsitzender des Ausschusses Strahlenschutz bei Anlagen der SSK, dem auch seine Kollegin Simone Mohr, ebenfalls wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich Nukleartechnik & Anlagensicherheit, angehört. Christian Küppers ist außerdem Mitglied im Ausschuss Radioökologie.
Mitte Januar hat Bundesumweltminister Jürgen Trittin Küppers zudem in die deutsche Delegation der
Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Anlagen (DFK) berufen. Die DFK hat den
Auftrag, gegenseitig Informationen zu Fragen der Sicherheit und des Strahlenschutzes sowie über besondere
Vorkommnisse und die Notfallschutzplanung auszutauschen. Dies betrifft insbesondere die grenznahen Kernkraftwerke
Fessenheim und Cattenom auf französischer sowie Neckarwestheim und Philippsburg auf deutscher Seite. „Die
Situation des elsässischen Atomkraftwerks Fessenheim hat in den grenznahen Gemeinden der Region Südbaden immer
wieder zu großer Beunruhigung geführt. Dies wurde durch das Erdbeben im Dezember des vergangenen Jahres noch
einmal verstärkt. Mit der Berufung von Christian Küppers werden die Interessen der Region zusätzlich durch eine
kompetente Fachperson vertreten“, sagte Trittin.
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Ansprechpartnerin:
Eva Hartmann
Öko-Institut e.V. Büro Darmstadt
Bereich Nukleartechnik & Anlagensicherheit
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Dr. Rainer Grießhammer in wissenschaftlichen Beirat berufen
Globale Umweltveränderungen analysieren und die Politik beraten
Dr. Rainer Grießhammer, stellvertretender Geschäftsführer des Öko-Instituts e.V., gehört für die kommenden vier
Jahre dem Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderung (WBGU) an. Das Bundeskabinett
hat erneut neun WissenschaftlerInnen, die natur- und gesellschaftswissenschaftliche Disziplinen vertreten, in das
Gremium berufen. Hauptaufgabe des Beirats ist es, die wissenschaftlichen Erkenntnisse aus allen Bereichen des
globalen Wandels auszuwerten und daraus Handlungs- und Forschungsempfehlungen für die Politik abzuleiten. Die
Ergebnisse der Arbeit werden dem Bundeskabinett im Zwei-Jahres-Rhythmus in Form von Gutachten vorgelegt.
Dr. Rainer Grießhammer ist Mitglied der Geschäftsführung des Öko-Instituts e.V. in Freiburg und
Geschäftsführender Vorstand der Stiftung Zukunftserbe. Der 51-jährige Diplomchemiker leitete von 1992 bis 2002
den Forschungsbereich „Produkte & Stoffströme“ am Öko-Institut und war zuvor Geschäftsführer des
Institutes (1985 bis 1991). Seit 2002 gehört Grießhammer zudem dem wissenschaftlichen Beirat beim
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft an. Er ist außerdem seit 2003 Mitglied im
Kuratorium der Stiftung Warentest.
Weitere Informationen zum WBGU und zu dessen Mitgliedern finden Sie im Internet unter www.wbgu.de. Unter www.wbgu.de/wbgu_download.html ist ein Download
sämtlicher veröffentlichter Gutachten des WBGU möglich.
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Ansprechpartner:
Öko-Institut e.V. Büro Freiburg
Dr. Rainer
Grießhammer
Stellvertretender Geschäftsführer
Bereich Produkte und Stoffströme
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Bioprodukte ohne Gentechnik – aber wie?
Diskussion auf der BioFach 2005 Ende Februar in Nürnberg
„Bioprodukte ohne Gentechnik – auf dem Weg zu einer guten fachlichen Praxis der
Lebensmittelproduktion ohne Gentechnik“ lautet der Titel einer Veranstaltung, zu der das Öko-Institut e.V.,
der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) und das Forschungsinstitut für biologischen Landbau
(FiBL) am Freitag, 25. Februar von 10 bis 11 Uhr ins Messezentrum Nürnberg, Raum Oslo, einladen. Die Diskussion
wird im Rahmen der BioFach 2005 von Donnerstag, 24. bis Sonntag, 27. Februar in Nürnberg geführt. Im Kern der
Veranstaltung steht die Frage: Was sollten Erzeuger, Verarbeiter und Händler tun, um Gentechnikeinträge in ihre
Produkte zu vermeiden?
Andreas Hermann, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich Umweltrecht am Öko-Institut Büro Darmstadt, gibt ein
Impulsreferat zum Thema „Wahlfreiheit bei der ökologischen Lebensmittelherstellung? Eine Analyse des
Rechtsrahmens“. Rolf Mäder vom FiBL, spricht über die "Gute fachliche Praxis für Bioprodukte ohne
Gentechnik für Verarbeitung und Handel". Dr. Sylvia Pfaff vom EHI EuroHandelsinstitut führt in den "EHI
Quick Guide: Abgrenzung von GVO-Produkten - gewusst wie!" ein. Außerdem stellen die Veranstalter das neue
„Praxishandbuch Bio-Produkte ohne Gentechnik“ vor.
Anmeldungen nimmt der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW), Marienstraße 19-20, 10117 Berlin,
unter Telefon 030 / 28482-306, per Fax an 030 / 28482-309 oder per E-Mail an peter.roehrig@boelw.de entgegen. Weitere Informationen finden Sie im Internet
unter www.boelw.de.
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Nachhaltigkeitsmanagement: Know-how für Unternehmer
Internationaler Kongress zu Product Sustainability Assessment PROSA im Juli in Lausanne
Neue gesellschaftliche Ansprüche stellen moderne Unternehmen vor neue Herausforderungen. Nicht nur der
ökonomische Erfolg zählt. Kunden, Kapitalgeber oder eine schärfere Gesetzgebung verlangen schon heute auch
bessere ökologische und soziale Leistungen. Diese Ansprüche werden in Zukunft noch wachsen. Gesellschaftliche
Verantwortung zu übernehmen, ist ein Wettbewerbsfaktor, der immer wichtiger wird. Wie können große, aber auch
kleine und mittlere Unternehmen dieser neuen Verantwortung gerecht werden, mehr noch, wie können sie diese
Herausforderungen als Chance zum eigenen Vorteil nutzen? Welche Methoden des Nachhaltigkeitsmanagements stehen
zur Verfügung, wie können soziale und ökologische Probleme analysiert und ins Management integriert werden? Mit
diesen Fragen beschäftigt sich der internationale Kongress „Product Sustainability Assessment PROSA“,
zu dem das Öko-Institut e.V. und das International Institute for Management Development am 4. und 5. Juli nach
Lausanne laden.
Auf dem Kongress werden mehrere Fallbeispiele und die vom Öko-Institut entwickelte Methode PROSA sowie
Ökoeffizienzanalysen und Methoden zur Analyse sozialer Aspekte vorgestellt. Durch den Wechsel von
Plenumsvorträgen und Workshops in kleinen Gruppen mit maximal zwölf Personen gibt es ausreichend Gelegenheit zur
Diskussion und zum Erfahrungsaustausch. Kongress-Sprache ist englisch. Anmeldungen nimmt Andrea Droste, per
E-Mail, telefonisch unter
++49-761-45295-49 oder per Fax an ++49-761-475437 entgegen. Mehr zur Methode PROSA lesen Sie im Internet auf
www.prosa.org.
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Ansprechpartner:
Öko-Institut e.V. Büro Freiburg
Dr. Rainer
Grießhammer
Stellvertretender Geschäftsführer
Bereich Produkte & Stoffströme
zurück zum Inhaltsverzeichnis
I M P R E S S U M
Herausgeber
Öko-Institut e.V.
Institut für angewandte Ökologie
Redaktion
Referat Öffentlichkeit & Kommunikation
Christiane Rathmann
Katja Kukatz
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