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01.02.2005

N E W S L E T T E R - 01/05


N E W S L E T T E R - 01/05

Liebe Leserinnen und Leser,

beinahe täglich erreichen uns Nachrichten über neue Erkenntnisse der Wissenschaft. Doch egal, wie lange oder kurze Zeit es brauchte, diese zu gewinnen: Der Weg, bis solche Erkenntnisse aus den Forschungslaboren in die praktische Anwendung gelangen, ist nicht selten viel länger. Welche Risiken damit im Fall der Gentechnik verbunden sein können, lesen Sie in diesem Newsletter. Außerdem erfahren Sie alles über „BioRegio“, den regionalen Praxistest zur Nutzung von Biomasse. Sie lesen, wie Städte und Kommunen wirksamen Klimaschutz leisten können, auch in Zeiten knapper Kassen und wie Deutschland die Störfallvorsorge bei der Planung kerntechnischer Anlagen verbessert. Sie erfahren auch, wie die RechtsexpertInnen des Öko-Instituts e.V. das neue Umweltinformationsgesetz bewerten und werden über die Auftaktveranstaltung von EcoTopTen informiert. Viele neue Einsichten und Ausblicke wünscht Ihnen

Ihre Katja Kukatz am 1. Februar 2005

INHALT

Ö K O - A K T U E L L



Ö K O - K O M P A K T



Ö K O - I N T E R N



Ö K O - T I P P



N E W S L E T T E R A R C H I V



I M P R E S S U M


Risikoreich: Gentechnik arbeitet mit veraltetem Wissen

Öko-Institut fordert: Neues Verständnis über Mechanismen der Genregulation muss in die Risikobewertung einfließen

pic_1Ein Gen, ein Effekt – so lautete lange Zeit das klassische Paradigma der Genetik. Doch dieses Dogma ist veraltet. Längst ist bekannt, dass ein Gen viele verschiedene Funktionen hat und unterschiedliche Eigenschaften beeinflussen kann. Und: Nicht die Gesamtheit der Gene und deren Abfolge alleine ist verantwortlich. Ein zweites Informationssystem reguliert, wann, wie und in welcher Zelle Gene aktiv werden und wann nicht. Dieses System, also die Mechanismen der Genregulation, bezeichnen Wissenschaftler als Epigenetik. Doch was für sie nichts Neues mehr ist, bleibt in der Gentechnik bisher unberücksichtigt. Mit Folgen. So werden mögliche Risiken gentechnisch veränderter Organismen nur sehr eingeschränkt untersucht und bewertet. Das Öko-Institut e.V. fordert daher, den in der Grundlagenforschung bereits vollzogenen Paradigmenwechsel auch in der Gentechnik zu vollziehen.

Lange Zeit war die Wissenschaft davon überzeugt, dass nur allein Veränderungen in der DNA-Sequenz vererbt werden können. Doch die neuen Erkenntnisse der Epigenetik stellen die klassische Doktrin der Genetik in Frage. Als Epigenetik bezeichnen Wissenschaftler die Mechanismen, die die Lesbarkeit oder Nicht-Lesbarkeit der genetischen Information zu einem bestimmten Zeitpunkt der Entwicklung in einer bestimmten Zelle steuern. Manche Wissenschaftler vergleichen die DNA-Sequenz mit einer Ansammlung von Worten. Welche Geschichte mit diesen Worten geschrieben und wie der entstandene Text formatiert wird, bestimmen aber epigenetische Regulationsmechanismen. Im Detail werden diese Mechanismen bisher noch nicht begriffen. Einige Mechanismen, die auf die DNA einwirken sind allerdings bekannt. Dies sind Proteine, die auf der DNA aufliegen und so das Ablesen des Genoms bestimmen. Wie sich diese Proteine formieren, kann auch durch äußere Umwelteinflüsse beeinflusst werden. Und zudem können diese Anordnungen der Proteine und damit erworbene Eigenschaften an die nächste Generation weitergegeben werden.

In der angewandten Agro-Gentechnik haben diese Erkenntnisse jedoch bislang nicht Einzug gehalten. Das stellt ein Diskussionspapier heraus, welches das Öko-Institut im Auftrag von Greenpeace Deutschland erstellt hat. Die Untersuchung zeigt, dass gentechnische Arbeiten noch immer auf der Annahme basieren, ein neues Gen, das in einen Organismus eingebracht wird, löse lediglich einen bestimmten Effekt aus. Beispielsweise veränderten Gentechniker Sonnenblumen so, dass sie gegenüber bestimmten Insektenschädlingen resistent wurden. Doch das war nicht der einzige Effekt. Die transgenen Sonnenblumen produzierten auch mehr Samen als die Ursprungspflanze. Ein Nebeneffekt, den die Gentechniker nicht beabsichtigt hatten. „Aber gerade solche Nebeneffekte werden kaum untersucht oder beschrieben und fließen in die Risikobewertung nicht mit ein“, kritisiert Katja Moch, Gentechnik-Expertin im Bereich Biodiversität, Ernährung & Landwirtschaft am Öko-Institut, Büro Freiburg.

Solche Effekte, die durch gentechnische Veränderung ausgelöst werden, können vielfältig sein:

  • Die Funktion und Regulation eines Gens ist unter anderem abhängig von seiner Position im Genom. Da der Ort, an dem ein neues Gen in die Pflanzen-DNA eingebaut wird, sich nicht vorher bestimmen lässt, hat eine gentechnische Veränderung stets andere und nicht vorhersehbare Folgen.
  • Die DNA-Sequenz wird an dem Ort, an dem ein fremdes Gen in das pflanzliche Genom eingebaut wird, verändert. Bisweilen wird an dieser Stelle überflüssige, so genannte Füll-DNA, in das Genom integriert.
  • Manche Elemente des fremden Genkonstrukts können Rekombinationen und möglicherweise Umordnungen auf genetischer Ebene verstärken.
  • Das bisherige Muster der Genexpression und –regulation kann durch den Einbau eines fremden Gens gestört werden. In der Folge können veränderte sekundäre Inhaltsstoffe gebildet oder deren Zusammensetzung verändert werden. Letztendlich kann auch die Fitness der Pflanze negativ beeinflusst werden.
  • Durch den Einbau eines fremden Gens kann der Effekt des Gene Silencing auftreten. Gene Silencing bezeichnet die Inaktivierung von Fremdgenen, zum Beispiel von Viren oder auch Transgenen. Gene Silencing scheint eine natürliche Art der Pflanzen zu sein, auf Fremd-DNA zu reagieren. Inwieweit von dem Gene Silencing auch pflanzeneigne Gene betroffen werden können, ist noch nicht geklärt.
  • Es kann zu pleiotropen Effekten kommen, das heißt, ein Gen prägt mehrere Merkmale in unvorhergesehener Art und Weise aus. Die Folge können Veränderungen im Stoffwechsel oder morphologische Änderungen sein.

Diese Beispiele zeigen: „Die Gentechnik braucht ein neues Paradigma“, betont Katja Moch, „ein Systemparadigma, das nicht nur Gene in betracht zieht, sondern auch die Zellen, die Umwelt, die Entwicklungsbedingungen und das dynamische Netzwerk der Genomregulation. Ein Systemparadigma, das dem plastischen Genom der Pflanzen Rechnung trägt.“

Das Öko-Institut fordert daher:

  • Der Wissenstransfer von Grundlagenforschung in die praktische Anwendung und in die Gesetzgebung muss schneller vonstatten gehen.
  • Das neue Verständnis über Merkmalsausbildung und Stabilität von Transgenen muss in die Risikobewertung transgener Pflanzen mit einfließen.
  • In der EU bereits zugelassene transgene Pflanzen müssen einer Neubewertung unterzogen werden.

Das „Diskussionspapier: Das überholte Paradigma der Gentechnik. Katja Moch. November 2004. Auftraggeber Greenpeace Deutschland“ können Sie hier aus dem Internet herunterladen. Zur Erklärung von Fachbegriffen lesen Sie auch http://www.biosicherheit.de/lexikon/#H . kk

Diesen Beitrag lesen Sie auch auf Englisch.

Ansprechpartnerin:

Katja Moch
Öko-Institut e.V. Büro Freiburg
Bereich Biodiversität, Ernährung und Landwirtschaft

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Praxishandbuch Bio-Produkte ohne Gentechnik

Leitfaden für Öko-Landwirte, Verarbeiter und Händler

Dass gentechnisch veränderte Pflanzen in Deutschland angebaut werden, scheint nur noch eine Frage der Zeit. Der Import von gentechnisch veränderten Organismen in die EU findet bereits seit Jahren statt. Die Bio-Branche steht damit vor neuen Herausforderungen. Denn wie lässt sich der Eintrag von gentechnisch veränderten Organismen in ihre Produktionsprozesse so weit wie möglich vermeiden? Und welcher Aufwand ist den Unternehmen dabei zuzumuten? Ein neues Praxishandbuch soll Erzeugern, Verarbeitern und Händlern helfen, Antworten darauf zu finden. Das Öko-Institut e.V. erarbeitet es gemeinsam mit dem Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) und dem Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL).

Ein solches Praxishandbuch ist dringend erforderlich, weil die ökologische Lebensmittelwirtschaft ihrem Selbstverständnis nach keine Gentechnik einsetzt. Zudem untersagt das Gesetz, gentechnisch veränderte Organismen (GVO) für die Erzeugung von ökologischen Lebensmitteln zu verwenden. Und nicht zuletzt erwarten auch die Verbraucher, dass Öko-Erzeuger und -Verarbeiter ohne Gentechnik arbeiten. Doch Pflanzen können auskreuzen, Saatgut und Produkte können beim Transport oder in der Verarbeitung verunreinigt oder vermischt werden. Die Gefahr, dass gentechnisch veränderte Organismen auf diesem Weg auch in Öko-Produkte gelangen, ist groß und Landwirte, Verarbeiter und Händler haben keine Erfahrungswerte, wie sie mit dem Risiko Gentechnik in ihrem Betrieb umgehen können.

Solche Verunreinigungen zu vermeiden, ist für die ökologische Lebensmittelwirtschaft daher von entscheidender Bedeutung. Das neue Praxishandbuch soll der Bio-Branche dabei helfen, auch in Zukunft weitgehend gentechnikfrei wirtschaften zu können. Unter anderem wird der Praxisratgeber einen Leitfaden zur Risikoabschätzung enthalten. Landwirte können damit flächenbezogen und für eine konkrete Anbausituation einschätzen, wie groß das Risiko einer gentechnischen Verunreinigung durch Pollenflug oder über andere Wege ist und wie es sich verringern lässt. Darüber hinaus werden einerseits die rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt, die für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen gelten. Andererseits werden die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert, die für den Schutz von gentechnikfreiem Anbau, also für eine Koexistenz beider landwirtschaftlicher Methoden, gelten.

Das Praxishandbuch wendet sich ebenso an Verarbeiter und Händler. Auch für sie wird die rechtliche Situation erläutert. Sie erhalten zudem Arbeitshilfen, wie sie den Eintrag von GVO in der Transport- und Produktionskette einschätzen, wie sie ihn vermeiden oder minimieren können. Ein Teil des Handbuches befasst sich mit den ökonomischen Fragen, die beim Schutz vor der Agro-Gentechnik eine Rolle spielen. Hier wird dargestellt, welche zusätzlichen Kosten dem Öko-Sektor entstehen.

Das Praxishandbuch wird kapitelweise im Internet auf der neuen Projekthomepage www.bioxgen.de bereit gestellt. Die Homepage geht mit der Vorstellung des Projektes auf der BioFach Messe in Nürnberg am 25. Februar online. Andreas Hermann, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich Umweltrecht am Öko-Institut Büro Darmstadt, wird in einem Vortrag auf der Messe über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Wahlfreiheit bei der ökologischen Lebensmittelherstellung sprechen. km

AnsprechpartnerIn:

Ruth Brauner
Öko-Institut e.V. Büro Freiburg
Bereich Biodiversität, Landwirtschaft & Ernährung

RA Andreas Hermann LL.M.s
Öko-Institut e.V. Büro Darmstadt
Bereich Umweltrecht

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Kommunaler Klimaschutz – das Beispiel München

Öko-Institut erarbeitet Strategien, die sich auf andere Städte übertragen lassen

pic_2Mit dem Beitritt zum Klima-Bündnis im Jahr 1991 verpflichtete sich die Stadt München, ihre Kohlendioxid-Emissionen bis 2005 um 30 Prozent und bis 2010 um 50 Prozent gegenüber 1987 zu senken. Doch die Kohlendioxid-Bilanzen von 1987 bis 2002 zeigten: Diese Ziele sind nicht zu erreichen, wenn die Anstrengungen im Klimaschutz nicht deutlich intensiviert werden. Die Stadt beauftragte daher das Öko-Institut e.V., Strategien zu entwickeln, mit denen die ehrgeizigen Ziele zur Senkung der Kohlendioxid-Emissionen doch noch – zumindest annähernd – erreicht werden können. Die Ergebnisse werden jetzt am Donnerstag, 10. Februar in Berlin der Öffentlichkeit vorgestellt. Sie sind auf andere deutsche Städte und Kommunen übertragbar und zeigen Perspektiven auf, wie wirksamer Klimaschutz auch in Zeiten knapper Kassen geleistet werden kann.

Ziel der vom Bundesumweltministerium (BMU) geförderten Studie „Kommunale Strategien zur Reduktion der CO2-Emissionen um 50 Prozent am Beispiel der Stadt München“ war es, herauszustellen, welche Potenziale es gibt, um die Kohlendioxid-Emissionen zu senken und wo die größten Möglichkeiten dazu liegen. „Die Studie zeigt, dass konsequenter Klimaschutz auf kommunaler Ebene möglich ist und wesentlich dazu beitragen kann, die Ziele Deutschlands zur Emissionsreduktion zu erreichen“, fasst Projektleiter Christof Timpe, Koordinator des Bereichs Energie & Klimaschutz am Öko-Institut, die Ergebnisse zusammen.

Zunächst stellten die WissenschaftlerInnen in einem Referenzszenario dar, wie sich in München die Emissionen des wichtigsten Treibhausgases Kohlendioxid entwickeln, „wenn alles so weiter geht wie bisher“, wenn also keine zusätzlichen Maßnahmen zur Verminderung umgesetzt würden. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Stadt München in Sachen Klimaschutz bereits sehr aktiv ist. Im Referenzszenario lägen die Emissionen im Jahr 2030 bei knapp acht Millionen Tonnen. Das sind etwa 21 Prozent weniger als im Basisjahr 1987. In einem zweiten Szenario zeigten die WissenschaftlerInnen auf, mit welchen Maßnahmen und in welchem Zeitraum das Reduktionsziel von 50 Prozent erreichbar ist. Zugleich entwickelten sie eine ambitionierte Strategie, mit der die Stadt München das gesteckte Ziel auch vor dem Hintergrund der beschränkten kommunalen Mittel realistisch weiter verfolgen kann.

Dazu beschrieben sie 38 Handlungsfelder in den beiden wichtigen Sektoren Energie und Verkehr. Denn aus diesen Sektoren stammt der weitaus überwiegende Teil der Treibhausgas-Emissionen einer Großstadt wie München. 14 dieser Handlungsfelder untersuchten die WissenschaftlerInnen in Abstimmung mit der Stadt München vertieft. Dazu zählen beispielsweise der Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung, die Nutzung von Biomasse und Biogas in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen und die Stromerzeugung aus weiteren erneuerbaren Energien. In den Bereich „Energiebedarf in Haushalten, im Gewerbe und für Dienstleistungen“ fallen zum Beispiel die energetische Gebäudesanierung und energiesparendes Bauen. Handlungsbedarf besteht auch in der Büro-, Kommunikations- oder Medientechnik und bei der Beleuchtung in Privathaushalten, Schulen, im Handel oder in Verwaltungsgebäuden. Bedeutende Handlungsfelder aus dem Personen- und Wirtschaftsverkehr sind beispielsweise das Thema Verkehrsvermeidung, die Verbesserung des Rad- und Fußgängerverkehrs oder die Organisation des Wirtschaftsverkehrs. Ein weiterer Schlüssel zur Emissionsreduzierung liegt in der Förderung energiebewussten Verhaltens.

Für diese 14 Handlungsfelder erarbeiteten die Experten konkrete Instrumente für den kommunalen Klimaschutz und entwickelten ein Maßnahmenszenario, das die Effekte eines ambitionierten Handlungsprogramms beschreibt. Im Ergebnis könnte die Stadt damit bis zum Jahr 2030 die Kohlendioxid-Emissionen auf 5,6 Millionen Tonnen, also um 44 Prozent gegenüber 1987 verringern. Das ursprüngliche Ziel einer Halbierung der Emissionen wäre zu diesem Zeitpunkt zwar noch nicht erreicht, es gelänge aber immerhin eine weitgehende Annäherung an dieses Ziel. Allerdings: Auch wenn die Experten dieses Handlungsprogramm unter den heutigen Rahmenbedingungen als umsetzbar einschätzen, handelt es sich dennoch um ein äußerst anspruchsvolles Aktionsprogramm, das auch Maßnahmen mit moderaten Zusatzkosten umfasst.

Der vorgeschlagene „Klimaschutz-Fahrplan“ für die Stadt München hilft, Prioritäten bei der künftigen Klimaschutzstrategie zu setzen und Synergien zwischen verschiedenen Maßnahmen zu erschließen. „Die generellen Empfehlungen der Studie, einschließlich der vorgeschlagenen Handlungsschwerpunkte, lassen sich auf andere deutsche und europäische Städte übertragen“, betont Timpe, „Die Studie soll andere Städte ermutigen, ihre eigenen Klimaschutz-Konzepte zu aktualisieren und ihre Anstrengungen für einen effektiveren Klimaschutz zu intensivieren.“

Die Ergebnisse der Studie werden jetzt im Beisein von Bundesumweltminister Jürgen Trittin am Donnerstag, 10. Februar in der Vertretung des Freistaats Bayern beim Bund, Behrenstrasse 21/22 in Berlin der interessierten Fachöffentlichkeit vorgestellt. Detaillierte Auskunft und Anmeldungen zur Veranstaltung „Kommunaler Klimaschutz in Deutschland – Chancen und Potenziale“ beim BMU, Sabine Veth, E-Mail Sabine.Veth@bmu.bund.de, Telefon 01888/305-2221. Die Ergebnisse der Studie fasst auch die Broschüre „Kommunale Strategien für eine Halbierung der CO2-Emissionen am Beispiel der Stadt München“ zusammen. Sie kann ab Februar beim BMU per E-Mail an service@bmu.bund.de bestellt werden. kk

Diesen Beitrag lesen Sie auch auf Englisch.

Ansprechpartner:

Christof Timpe
Öko-Institut e.V. Büro Freiburg
Koordinator Bereich Energie & Klimaschutz

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BioRegio – Nachhaltige Biomassenutzung im Praxistest

Pilotprojekt setzt nationales Konzept in fünf Modellregionen um / Ergebnisse sollen auf andere Regionen übertragbar sein

pic_3Biomasse hat das Zeug zur neuen Nummer Eins der Regenerativen – so titelte der Newsletter des Öko-Instituts e.V. im letzten Mai und stellte die Ergebnisse einer seitdem viel beachteten Studie vor. Im Auftrag des Bundesumweltministeriums und unter Leitung des Öko-Institut erarbeitete ein Projektteam aus sechs Instituten eine Perspektive für die nachhaltige Nutzung von Biomasse. Und zeigte: Biomasse kann bis 2030 gut 14 Prozent des deutschen Energiebedarfs decken. Wie dieses Potenzial regional genutzt und die damit verbundenen positiven Effekte auf den Arbeitsmarkt und für den Klimaschutz umgesetzt werden können, wo Probleme liegen und wie diese in der praktischen Politik zu lösen sind, untersucht jetzt das Institut für ZukunftsEnergieSysteme mit wissenschaftlichen Partnern in fünf Modellregionen in Deutschland. Das Öko-Institut passt die einzusetzenden EDV-Werkzeuge regional an und übernimmt die Projektleitung für die Modellregion „Südlicher Oberrhein“.

„BioRegio“ wurde das vom Bundesumweltministerium geförderte Projekt getauft, mit dem die WissenschaftlerInnen ehrgeizige Ziele verbinden. Grundlage für BioRegio bilden die Ergebnisse des nationalen Vorgänger-Projektes zur nachhaltigen Nutzung von Biomasse als Energieträger. Die Kernfragen waren: Wie kann Biomasse sinnvoll genutzt werden? Wie viel nachhaltige Biomasse ist verfügbar? Wann ist Biomasse nutzbar und mit welchen Effekten und wie kann eine nachhaltige energetische Biomassenutzung umgesetzt werden? Um diese Fragen zu beantworten, wurden für die nationale Ebene Stoffstromanalysen vorgenommen, eine öffentlich zugängliche Technologie-Datenbank erstellt, Zukunftsszenarien entwickelt und politische Empfehlungen formuliert. Im Folgeprojekt „BioRegio“ wird jetzt untersucht, ob die entwickelten Instrumentarien auch auf regionaler Ebene anwendbar sind. Die dazu notwendigen Werkzeuge passt das Öko-Institut entsprechend an.

„Auf nationaler Ebene haben wir ein grundlegendes Konzept entwickelt, wie Biomasse nachhaltig genutzt werden kann. Mit BioRegio wollen wir dieses Konzept jetzt regional mit Leben füllen. Und zwar so, dass wir die prognostizierten positiven Effekte auch wirklich realisieren“, fasst es Uwe R. Fritsche, Koordinator des Bereichs Energie & Klimaschutz im Darmstädter Büro des Öko-Instituts und Projektleiter für die Region Südlicher Oberrhein, zusammen. Solche Effekte sind nicht nur für den Klimaschutz zu erwarten, sondern können auch wirtschaftlicher Art sein, zum Beispiel, indem innovative Projekte initiiert und Zukunftstechnologien regional eingeführt werden. Beides soll mit „BioRegio“ auf den Weg gebracht werden, um den Wirtschaftsbereich in der Biomasse zu stärken. Daher werden auch bevorzugt solche Projekte in den jeweiligen Modellregionen unterstützt, die aufgrund der dann regional ermittelten Biomassepotenziale Sinn machen und die auf der regionalen Wertschöpfung basieren. Dadurch sollen neue Perspektiven für die betroffenen Regionen geschaffen werden.

„Ziel von BioRegio ist es, integrierte Wirtschaftskonzepte für die einzelnen Modellregionen zu erarbeiten“, erläutert Fritsche, „Bürger, Politiker und Unternehmen müssen verstehen, warum die Biomassenutzung wichtig für die Region ist. Und welche Chancen sich damit verbinden.“ Ein wichtiges Element bei BioRegio sind daher auch die regionalen Akteursnetzwerke, die im Zuge des Projekts gebildet werden. In Workshops werden sich die betroffenen Akteure, zum Beispiel Vertreter der IHK, aus Unternehmen, der Kommunen, Förster und Landwirte und nicht zuletzt Finanzierer wie etwa Kreissparkassen, regelmäßig untereinander und mit den Akteuren aus den anderen Modellregionen austauschen. Die Netzwerke sollen über die Projektdauer hinaus bestehen und erweitert werden. Dabei sollen vor allem die unternehmerischen Aspekte der Akteure unterstützt werden.

Als Modellregionen wählten die WissenschaftlerInnen den Südlichen Oberrhein, den Naturpark Saar-Hunsrück, die Emscher-Lippe-Region, Nordost-Vorpommern und Mittelsachsen. In jeder Region wird ein etwas anderer Schwerpunkt gesetzt. So steht in den ostdeutschen Regionen im Vordergrund, Hemmnisse für die Biomassenutzung zu identifizieren. Am Südlichen Oberrhein wird die Biomassenutzung vor allem unter dem Aspekt Wertschöpfung untersucht. Im Naturpark Saar-Hunsrück liegt der Fokus auf Fragen des Naturschutzes und in der Emscher-Lippe-Region stehen Logistikaspekte im Vordergrund. Wichtiger Anspruch von BioRegio: Die Erfahrungen und Ergebnisse des Projekts sollen auf andere Regionen übertragbar sein.

Begleitend zum Projekt wird eine eigene Internetseite eingerichtet. Ab Februar berichten die Projektpartner auf www.bioregio.info laufend über aktuelle Ergebnisse und Erfahrungen aus den Modellregionen.

Das Projekt „Regionale Umsetzungen zur Nutzung des im Rahmen der ökologischen Begleitforschung/ZIP Biomasse entwickelten nationalen Werkzeuges für die Politikberatung -Stoffstromanalyse zur nachhaltigen energetischen Nutzung von Biomasse“ wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gefördert und läuft bis Dezember 2006. Projektleiter ist das Institut für Zukunftsenergiesysteme, IZES. Wissenschaftliche Projektpartner sind das Öko-Institut e.V., das Institut für angewandtes Stoffstrommanagement IfaS, das Institut für Energetik und Umwelt GmbH und das Fraunhofer Institut Umwelt-, Sicherheits-, Energietechnik UMSICHT. Die Kurzfassung der Vorgänger-Studie lesen Sie hier, den Endbericht hier. Weitere Infos finden Sie im Internet auf www.oeko.de/service/bio/de/index.htm.

Am Dienstag, 8. Februar stellt Uwe R. Fritsche von 14.45 bis 16.15 Uhr das Projekt BioRegio Südlicher Oberrhein im Rahmen einer Lehrveranstaltung in der Forstwissenschaftlichen Fakultät Freiburg, Bertoldstraße 17, Eingang Brunnenstraße, hinter der Universitätskirche, Seminarraum im 2. OG, vor. Gäste sind willkommen. kk

Ansprechpartner:

Uwe R. Fritsche
Öko-Institut e.V. Büro Darmstadt
Bereich Energie & Klimaschutz

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Start frei für die EcoTopTen-Kampagne

Auftaktveranstaltung Anfang März in Berlin / Bundesforschungsministerium fördert die zweite Projektphase

EcoTopTen ist ein große, vom Öko-Institut e.V. initiierte Informationskampagne für nachhaltigen Konsum und Produkt-Innovationen im Massenmarkt. Im Fokus stehen dabei die EcoTopTen-Produkte, die ökologisch sowie qualitativ und technisch hochwertig sind und ein gutes Preis-Leistungsverhältnis haben. Mit Verbraucherministerin Renate Künast, Schirmherrin der Kampagne, geht EcoTopTen am Mittwoch, 9. März im Berliner Umweltforum jetzt offiziell an den Start und präsentiert der Öffentlichkeit erste konkrete Produktübersichten. Von da an werden weitere Marktübersichten über attraktive nachhaltige Produkte in regelmäßigen Abständen folgen. Zudem fördert das Bundesforschungsministerium auch die Fortführung des Projekts bis Ende 2006.

Die Auftaktveranstaltung bietet Fachpublikum Gelegenheit, sich umfassend über die Kampagne zu informieren. Gastredner aus Politik, Wirtschaft, Umwelt- und Verbraucherschutz stellen dar, welche Bedeutung EcoTopTen aus ihrer Sicht für eine nachhaltige Entwicklung besitzen kann. Mit dem offiziellen Start der Kampagne werden Forschungsergebnisse aus der ersten Projektphase der Öffentlichkeit jetzt als konkrete Produktübersichten, Rankings, Hintergrundinformationen oder Verhaltenstipps auf www.ecotopten.de präsentiert. Darüber hinaus werden auch Medienpartner, Multiplikatoren oder die Verbraucherzentrale Nordrheinwestfalen in ihren Verbraucherberatungen vor Ort über EcoTopTen informieren. Wettbewerbe, Filmspots und andere Aktionen begleiten die Kampagne.

Damit die Erkenntnisse aus der ersten Forschungsphase weiter ausgebaut werden und die VerbraucherInnen in weiteren Produktgruppen als bisher nachhaltige Alternativen finden können, fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) parallel zur Verbraucherinformationskampagne die Fortführung der Forschung. Bis Ende 2006 können so EcoTopTen-Produkte auch bei PCs/Notebooks, Druckern, Bildschirmen, Gas- und Elektroherden oder so genannten Drei-Liter-Häusern vorgestellt werden.

Ziel der WissenschaftlerInnen ist es außerdem, in Zusammenarbeit mit dem Verkehrsclub Deutschland (VCD) eine Machbarkeitsstudie für neue Qualitätstests im Automobilbereich zu erstellen. Die Studie soll die Lücke etablierter Tests schließen, denen es an Kriterien mangelt, um das Umfeld der Fahrzeuge oder Mängel nach der Markteinführungszeit zu bewerten. Mit ausgewählten Produkten und Dienstleistungen will sich EcoTopTen in der zweiten Phase zudem an das Beschaffungswesen der öffentlichen Hand und das von großen Unternehmen richten (EcoTopTen-Business).

Im Vorfeld der Auftaktveranstaltung lädt das Öko-Institut e.V. am Montag, 21. Februar von 10 bis 14 Uhr zu einem Journalisten-Workshop über EcoTopTen in das Haus der Bundespressekonferenz nach Berlin. Dr. Rainer Grießhammer, stellvertretender Geschäftsführer des Öko-Instituts und Initiator von EcoTopTen, wird einen kurzen Überblick geben, was das Neue von EcoTopTen in der Landschaft der Umweltsiegel und Testberichte ausmacht und warum EcoTopTen ein wichtiger Faktor für Wirtschaft, Verbraucher und Umwelt sein wird. Am Beispiel unterschiedlicher Produktgruppen erläutert er anschließend, zusammen mit Konrad Götz vom Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE), warum EcoTopTen neue Produkt-Innovationsziele an Unternehmen stellt und wie wichtig dazu die Meinung der Verbraucher ist. Projektleiterin Kathrin Graulich stellt die Kampagne im Detail vor. Sie legt dar, mit welchen Produktgruppen EcoTopTen an den Start geht und welche öffentlichen Aktionen und Events geplant sind. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Nähere Informationen und eine Anmeldung ist möglich bei Pressesprecherin Christiane Rathmann unter Telefon 0761/45295-22 oder per E-Mail. kg/kk

Ansprechpartnerin:

Kathrin Graulich
Öko-Institut e.V. Büro Freiburg
Bereich Produkte & Stoffströme

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Neues Bundes-Umweltinformationsgesetz

Kürzere Fristen, mehr auskunftspflichtige Stellen, aber geringer praktischer Nutzen

Mitte Februar tritt das neue Bundes-Umweltinformationsgesetz (UIG) in Kraft. Es setzt die Umweltinformationsrichtlinie der EU von 2003 um und gewährt Bürgern grundsätzlich einen Zugang zu Umweltinformationen. Das Öko-Institut e.V. sieht in dem neuen Gesetz einen Fortschritt gegenüber dem alten. Schade ist allerdings, dass dieses Gesetz kaum genutzt werden kann, da es nur für den Bund und seine „Behörden“ gilt. Die praktische Umsetzung des Umweltrechts erfolgt aber durch die Landesbehörden in den einzelnen Bundesländern, so dass die relevanten Informationen nur dort zu bekommen sind. Diese Behörden sind aber nicht nach dem UIG zur Auskunft verpflichtet.

Umweltinformationen, über die Bürger Auskunft verlangen können, beziehen sich zum Beispiel auf den Zustand der Umwelt, auf Maßnahmen, die dem Schutz der Umwelt dienen oder die sich nachteilig auf die Umwelt auswirken. Ein Informationsanspruch besteht auch auf wirtschaftliche Analysen, auf deren Grundlage umweltrelevante Maßnahmen getroffen werden. Mit dem neuen UIG können Bürger jetzt nicht nur Behörden befragen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Private. Diese sind auskunftspflichtig, wenn sie öffentliche Aufgaben wahrnehmen und dabei unter behördlicher Kontrolle stehen. Damit können jetzt auch von Abfallentsorgern, Energie- und Wasserversorgern oder der Bahn Auskünfte zu Umweltangelegenheiten eingeholt werden.

Positiv bewerten die ExpertInnen aus dem Bereich Umweltrecht am Öko-Institut auch die engen Fristen, die für die Auskunftspflicht festgelegt wurden: Anfragen sind innerhalb eines Monats zu beantworten. Ausnahmsweise hat die Behörde zwei Monate Zeit, wenn es sich um komplexe Informationen handelt. Relativ hoch können allerdings nach wie vor die Kosten sein, die ein Bürger tragen muss, wenn er eine Anfrage stellt. Bis zu 500 Euro darf die Behörde für eine Auskunft verlangen.

Ein Antrag auf Umweltinformationen kann zum „Schutz öffentlicher Belange“ abgelehnt werden. Dazu zählen beispielsweise die Verteidigung und bedeutsame Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit. Geschützt werden auch vertrauliche Beratungen und laufende Gerichtsverfahren. Anträge können außerdem abgelehnt werden, wenn sie offensichtlich missbräuchlich sind, also die Behörde nur sinnlos beschäftigen sollen, oder sich auf nicht aufbereitete Daten beziehen. In der Praxis wird es vor allem darauf ankommen, wie diese Ablehnungsgründe ausgelegt werden. Hier begrüßen die RechtsexpertInnen am Öko-Institut die neu eingeführte Interessenabwägung. Überwiegt das öffentliche Interesse an der Herausgabe der Information gegen das Einzelinteresse an der Verweigerung, muss der Zugang nach dem neuen Gesetz gewährt werden. Zudem wurde klar gestellt, dass Informationen über Emissionen nicht mehr unter das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis fallen. Das Gesetz enthält auch Vorschriften darüber, wie die Öffentlichkeit aktiv mit Informationen über die Umwelt versorgt werden soll.

Leider ist das UIG jedoch auf Bundesbehörden und Unternehmen unter Kontrolle des Bundes beschränkt. Um die Richtlinie vollständig umzusetzen, müssen daher alle 16 Bundesländer Umweltinformationsgesetze schaffen bzw. ihre bestehenden Gesetze anpassen. Bei der Länderumsetzung besteht allerdings die Gefahr, dass die Informationsrechte in jedem Land unterschiedlich gestaltet werden.

Im engen Zusammenhang mit dem UIG steht auch das Informationsfreiheitsgesetz. Deutschland ist eines der weniger Länder in Europa, das keinen Zugang zu amtlichen Informationen gewährt. Mit dem jetzt in den Bundestag eingebrachten Gesetzesentwurf der Fraktionen soll sich das ändern. Allerdings bleibt bereits der Entwurf deutlich hinter den Erwartungen zurück.

Enttäuschend ist die lange Liste mit Ausnahmen. Dabei sind nicht nur ganze Bereiche wie die Nachrichtendienste und die Bundeswehr ausgenommen worden. Die Ausnahmen sind zudem so schwammig formuliert, dass es ein leichtes sein wird, Anfragen abzuweisen. Allein die Möglichkeit, dass sich ein Bekannt werden von Informationen zum Beispiel auf internationale Beziehungen, die Belange der inneren oder äußeren Sicherheit oder die Aufgaben der Finanz-, Wettbewerbs- und Regierungsbehörden negativ auswirken könnten, reicht aus, die Auskunft zu verweigern. Nicht genau geregelt ist zudem, wie hoch die Gebühren sein dürfen, die die Behörde für eine Auskunft erhebt.

Auch in den Stellungnahmen der Parteien und des Innenministers zum Gesetzesentwurf wird deutlich, dass es in Deutschland noch ein weiter Weg ist, bevor mit der Tradition des „Amtsgeheimnisses“ gebrochen wird. Die Vorstellung, dass Verwaltungshandeln grundsätzlich transparent gestaltet werden sollte und dass Informationsfreiheit eine Voraussetzung für demokratisches Handeln der Bürger ist, scheint schwer vermittelbar zu sein. md

Weitere Informationen:
Schrader, C.: Private Stellen als Verpflichtete nach der neuen Umweltinformations-Richtlinie, KGV-Rundbrief 1/2004, S. 18-24.

Ansprechpartner:

Miriam Dross
Peter Küppers
Öko-Institut e.V. Büro Berlin, Darmstadt
Bereich Umweltrecht

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Mehr Schutz im Störfall

Neue Strahlenschutzverordnung bedeutet bessere Störfallvorsorge / Öko-Institut erarbeitet Anforderungen

pic_4Überall dort, wo mit großen Mengen radioaktivem Materials umgegangen wird, können Menschen gefährdet sein, wenn es zum Störfall kommt. Bei der Planung entsprechender Anlagen müssen daher so genannte Störfallplanungswerte berücksichtigt werden. So soll die Strahlenbelastung begrenzt werden, der Menschen im Störfall ausgesetzt sein würden. Mit der Novellierung der Strahlenschutzverordnung im Jahr 2001 hat sich das Spektrum der Anlagen, bei deren Planung solche Störfallplanungswerte berücksichtigt werden müssen, erheblich erweitert. Sie gelten nicht mehr nur für Kernkraftwerke, sondern beispielsweise auch für Forschungsreaktoren oder Radionuklidlaboratorien. Diese umfassende Störfallvorsorge ist im europäischen Raum eine Besonderheit. Für das erweiterte Anlagenspektrum erarbeitet das Öko-Institut e.V. jetzt neue Anforderungen, denen diese Anlagen genügen müssen.

Störfallplanungswerte sind in der Vergangenheit historisch bedingt nur für neuere Kernkraftwerke mit Druckwasserreaktor festgelegt worden. In der Praxis haben Genehmigungsbehörden diese Störfallplanungswerte aber auch bei allen anderen Kernkraftwerken, bei Zwischenlagern für abgebrannte Brennelemente an den Kernkraftwerksstandorten sowie für Endlager angewendet. Mit § 49 StrlSchV wurde die Verordnung hier jetzt entsprechend an die Praxis angepasst.

Mit § 50 StrlSchV müssen darüber hinaus nun aber auch Schutzmaßnahmen bei weiteren kerntechnischen Anlagen berücksichtigt werden. Dies gilt auch für deren Stillegung sowie für Anlagen und Einrichtungen, die keiner Genehmigung nach Atomgesetz bedürfen. Solche Anlagen sind beispielsweise Forschungsreaktoren, Radionuklidlaboratorien, Abfalllager und Bestrahlungseinrichtungen. Störfallplanungswerte müssen dann berücksichtigt werden, wenn in diesen Anlagen eine bestimmte Menge an radioaktiven Stoffen überschritten wird.

Mit den neuen deutschen Regelungen wurde eine wichtige bisherige Lücke im Schutz vor Freisetzungen radioaktiver Stoffe geschlossen. Allerdings sind die Schutzziele, insbesondere die einzuhaltenden Grenzwerte, in der Verordnung noch nicht genannt. Stattdessen wird ausgeführt, dass über eine noch zu erlassende Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) die Schutzziele der Störfallvorsorge festgelegt werden. Das Öko-Institut hat vom Bundesamt für Strahlenschutz den Auftrag bekommen, Grundlagen für eine solche AVV zu erarbeiten. Die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit mbH aus Köln ist im Unterauftrag eingebunden.

Durch Anfrage bei den Bundesländern stellten die Experten zunächst fest, welche Anlagen und Einrichtungen in Deutschland existieren, für die die AVV zu erstellen ist. In der weiteren Arbeit werden zunächst die Gefahrenpotenziale der einschlägigen Anlagen und Einrichtungen ermittelt. Es sollen unter Berücksichtigung von Schadensausmaß und Wahrscheinlichkeit von Störfällen Störfallplanungswerte vorgeschlagen werden. Die Wissenschaftler können sich dabei nur sehr begrenzt an bereits existierenden Regelungen, beispielsweise der Europäischen Union oder in anderen Ländern, orientieren. Denn detaillierte Regelungen zur Störfallvorsorge bei Anlagen wie Abfalllagern und Radionuklidlaboratorien fehlen bisher auch dort. Die Entwicklung in Deutschland könnte aber den Anstoß für andere Länder geben, Sicherheitsanforderungen auch an andere Anlagen als Kernkraftwerke detaillierter festzuschreiben. ck/kk

Diesen Beitrag lesen Sie auch auf Englisch.

Ansprechpartner:

Christian Küppers
Öko-Institut e.V. Büro Darmstadt
Bereich Nukleartechnik & Anlagensicherheit

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RARE-Projekt geht online

Forschungsergebnisse und Infos zum Thema Unternehmensverantwortung

Sich zu den Prinzipien von Corporate Social Responsibility zu bekennen, also ökologische und soziale Unternehmensverantwortung zu übernehmen, ist eine Herausforderung, der sich Unternehmen zunehmend stellen müssen. Doch wie wirksam ist Corporate Social Responsibility (CSR)? Dieser Frage widmet sich ein Forschungsteam aus sieben europäischen Partnern unter Koordination des Öko-Instituts e.V. im dreijährigen EU-Projekt „Rhetoric and Realities – Analysing Corporate Social Responsibility in Europe” (RARE). Ziel ist es, zur Entwicklung eines europäischen Ansatzes sozialer und ökologischer Unternehmensverantwortung beizutragen. Das Projekt will untersuchen, wie wirkungsvoll CSR als Politikinstrument ist und inwieweit CSR nachhaltige Entwicklung in der EU unterstützen kann. Alles Wissenswerte rund um RARE kann jetzt auf der neuen unter www.rare-eu.net online nachgelesen werden.

Das Projekt umfasst:

  • die Entwicklung einer Methode (‚tool’), um die Wirkungen von CSR zu bewerten
  • die Analyse von CSR in vier Bereichen nachhaltiger Entwicklung: Umweltschutz (Klima- und Chemikalienpolitik), Ressourcen-Management, Geschlechtergerechtigkeit und Bekämpfung von Bestechung
  • die Untersuchung der Umsetzung und Auswirkungen von CSR in drei Branchen: der Erdölindustrie, dem Bankensektor, sowie der Fischerei und fischverarbeitenden Industrie
  • die Entwicklung eines Modell und detaillierte Fallstudien über die Triebkräfte und Erfolgsfaktoren von CSR
  • die Umsetzung einer Studie zu CSR in kleinen und mittleren Unternehmen
  • die Abschätzung der Steuerungsfähigkeit und Bedeutung von CSR für die Politik
  • die Erarbeitung von Empfehlungen für die EU, für Regierungen und für Unternehmen

Die neue Website www.rare-eu.net informiert in englischer Sprache über die Ziele des Projektes, über seine Struktur, erwartete Ergebnisse und seine Finanzierung. Sie stellt Hintergrundinformationen über den Trend in Richtung CSR bereit und über den notwendigen Beitrag aller gesellschaftlichen Sektoren, einschließlich der Wirtschaft, zu nachhaltiger Entwicklung. Ergänzt werden diese Informationen durch Projektneuigkeiten und Veranstaltungshinweise. Auch die sieben Forschungspartner werden vorgestellt. Dokumente des RARE-Projekts stehen zum kostenlosen Download bereit. Über zahlreiche Adressen können Interessierte die Projektpartner zudem direkt kontaktieren.

In den folgenden Wochen werden die WissenschaftlerInnen unter anderem einen Analyserahmen für die CSR-Wirkungsanalyse, das „CSR Impact Assessment Tool“, fertig stellen. Mithilfe dieses Tools wird analysiert, wie CSR-Standards Strategien und operative Abläufe in Unternehmen verändern können. Es wird gefragt, inwieweit diese Standards zu messbaren Verbesserungen in den Bereichen Umweltschutz, Ressourcen-Management, Geschlechtergerechtigkeit und Bestechungsbekämpfung führen. Außerdem wird ein Modell über CSR-Erfolgsfaktoren entwickelt, das aufzeigt, warum einige Firmen erhebliche Verbesserungen in diesen vier Bereichen nachhaltiger Entwicklung erzielen, während andere weniger erfolgreich sind. Die empirische Phase des Projekts beginnt im späten Frühjahr. Zunächst werden Sektoruntersuchungen der europäischen Erdölindustrie, im Bankenwesen sowie in Fischerei- und fischverarbeitender Industrie durchgeführt.

Das Forschungsprojekt “Rhetoric and Realities - Analysing Corporate Social Responsibility in Europe” (RARE) begann im Juni 2004. Es wird innerhalb des 6. Rahmenprogramms der EU, Unterprogramm „Bürger und Regierung in einer wissensbasierten Gesellschaft“ finanziert (CIT2-CT-2004-506043). Die Projektpartner des Öko-Instituts sind das Fridtjof Nansen Institute (FNI, Norwegen), das Stockholm Environment Institute (SEI, Schweden), Fondazione Eni Enrico Mattei (FEEM, Italien), die Budapest University of Technology and Economics (BUTE, Ungarn) und das Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE, Deutschland) sowie Peter Wilkinson (Großbritannien), Projektberater von Transparency International für die "Business Principles for Countering Bribery". fw


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Ansprechpartnerinnen:

Regine Barth (Projektleitung)
Franziska Wolff (stellvertretende Projektleitung)
Öko-Institut e.V. Büro Darmstadt, Berlin
Bereich Umweltrecht

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renewables 2004: Internationales Aktionsprogramm ist ausgewertet

Bis 2015 können weltweit 1,2 Milliarden Tonnen Kohlendioxid eingespart werden / Konferenz-Follow up in China Ende 2005

Durch den Ausbau erneuerbarer Energien verringern sich im Jahr 2015 die globalen Kohlendioxid-Emissionen um 1,2 Milliarden Tonnen – mehr als der gesamte Kohlendioxid-Ausstoß Deutschlands im Jahr 1990. Dies ist das Ergebnis der Auswertung des internationalen Aktionsprogramms, das im Juni letzten Jahres auf der Internationalen Konferenz für Erneuerbare Energien – renewables2004 – beschlossen wurde. Unter Leitung von Energieexperte Uwe R. Fritsche, Koordinator des Bereichs Energie & Klimaschutz im Darmstädter Büro, hat das Öko-Institut e.V. im Auftrag des Bundesumweltministeriums die rund 200 Aktionen des Programms analysiert.

Im Rahmen des internationalen Aktionsprogramms haben Regierungen, internationale Organisationen, Finanzierungsinstitutionen, Unternehmen, Verbände und viele andere ihre Bereitschaft untermauert, erneuerbare Energien in den nächsten Jahren zu fördern und die dringend notwendige Energiewende voranzutreiben. Die unterschiedlichen Beiträge reichen von konkreten Ausbauzielen über die Gestaltung von Rahmenbedingungen bis zur Intensivierung von Forschung und Entwicklung.

Rund 100 Beiträge sind durch einzelne Regierungen eingereicht worden. Rund 30 Staaten der Welt haben konkrete Ausbauziele benannt. Die im Hinblick auf die Verminderung des Kohlendioxid-Ausstoßes wirksamste Einzelaktion ist die Ankündigung Chinas, bis zum Jahr 2010 ein Zehntel seines Strombedarfs mit Sonnen-, Wind- und kleineren Wasserkraftwerken zu erzeugen. Die dazu vorgesehenen neuen Kapazitäten entsprechen rund 200 Kohlekraftwerken. Zum weltgrößten Produzenten geothermischer Energie wollen die Philippinen avancieren. Bis zum Jahr 2013 werden sie ihre Stromproduktion aus Wasserkraft, Solarenergie und Geothermie verdoppeln. Für Deutschland wird das im Erneuerbare-Energien-Gesetz fixierte Ausbauziel von 20 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien bis 2020 schon im Jahre 2015 dazu beitragen, 42 Millionen Tonnen Kohlendioxid einzusparen.

Die Bundesregierung setzt sich für eine Überprüfung des internationalen Aktionsprogramms im Rahmen der Nachhaltigkeitskommission der UN (Commission on Sustainable Development) ein. Dies soll bei einer Konferenz in China Ende 2005 vorbereitet werden. Die Energie-ExpertInnen des Öko-Instituts werden wieder als fachliche Berater der deutschen Delegation angehören und die Konferenz mit vorbereiten. Wie bereits bei der renewables 2004 werden sie Konferenzpapiere mit erarbeiten und die erzielten Ergebnisse im Anschluss der Konferenz mit auswerten. Die Auswertung sowie das gesamte Aktionsprogramm der renewables 2004 sind abrufbar unter www.renewables2004.de/en/2004/outcome_actionprogramme.asp. bmu bmu

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Ansprechpartner:

Uwe R. Fritsche
Öko-Institut e.V. Büro Darmstadt
Koordinator Bereich Energie & Klimaschutz

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Biomasse auch für Entwicklungsländer interessant

Öko-Institut legt Kurzstudie vor

Die Biomasse spielt nicht nur in Deutschland, sondern auch international eine immer größere Rolle. Insbesondere nach der Internationalen Konferenz für erneuerbare Energien im Juni 2004 in Bonn wird ein weltweiter Anstieg der Biomassenutzung erwartet. Zunehmend werden deshalb auch Exporte für Entwicklungs- und Schwellenländer ökonomisch interessant. Denn Erdöl wird immer teurer und für Biokraftstoffe gibt es Steuervergünstigungen in der EU. Ein Beispiel könnte Bioethanol aus Brasilien sein. In einer Kurzstudie im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung stellte das Öko-Institut Kriterien auf, nach denen Biokraftstoffe als nachhaltige Importoption für Deutschland in Frage kommen.

Weiterhin empfiehlt die Kurzstudie eine konkrete Umsetzung und Weiterentwicklung der Kriterien an mindestens zwei Beispielprojekten der Entwicklungs- bzw. bilateralen Umweltzusammenarbeit. Die Grundlage der Kurzstudie bildet eine ausführliche Untersuchung, die das Öko-Institut zu den Möglichkeiten einer nachhaltigen Bioenergienutzung in Deutschland gemacht hat und die vom Umweltministerium gefördert wurde. Die Kurzstudie können Sie hier runterladen. Weitere Informationen zum Thema lesen Sie hier.

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Ansprechpartner:

Uwe R. Fritsche
Öko-Institut e.V. Büro Darmstadt
Koordinator Bereich Energie & Klimaschutz

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Bioenergie – Nachwuchs für Deutschland

Broschüre jetzt auf Englisch erhältlich / Endbericht steht zum kostenlosen Download bereit / Anhangband auch als CD-Rom

Die Broschüre „Bioenergie – Nachwuchs für Deutschland“ informiert über die Ergebnisse einer dreijährigen, vom Bundesumweltministerium geförderten Studie zur nachhaltigen Bereitstellung und Nutzung von Biomasse als regenerative Energiequelle. Bislang sind Reststoffe der Holzindustrie, der Land-, Forst- und Abfallwirtschaft eine in Deutschland noch kaum erschlossene Energiequelle, die wieder entdeckt wird. In der Studie wurden wegweisende Perspektiven für den nachhaltigen Ausbau der Biomassenutzung bis ins Jahr 2030 erarbeitet. Die Studie beantwortet, welchen Stellenwert die Biomasse in Zukunft bei der Energieversorgung einnehmen kann, welche Technologien sich durchsetzen, was der Ausbau kostet und wie groß die positiven Umwelt- und Beschäftigungseffekte sind. Die Ergebnisse fasst die Broschüre „Bioenergie – Nachwuchs für Deutschland“ zusammen. Sie liegt jetzt auch in englischer Übersetzung vor.

Die englische Fassung „Bioenergy: New Growth for Germany“ können Sie hier aus dem Internet herunterladen. Beim Bundesministerium für Umwelt, Forschung und Reaktorsicherheit ist sie auch als Broschüre erhältlich. Bestellen Sie per E-Mail an service@bmu.bund.de. Ebenfalls zum Download bereit steht jetzt auch der vollständige Projektendbericht „Stoffstromanalyse zur nachhaltigen energetischen Nutzung von Biomasse“, sowie der Anhangband. Der Endbericht kann auch kostenlos als Buch bezogen werden. Der Anhangband wird integriert als CD-Rom bereitgestellt. Bestellungen richten Sie bitte ebenfalls an das BMU, E-Mail service@bmu.bund.de. Die Projekthomepage bietet Ihnen weitere Informationen.

Ansprechpartner:

Uwe R. Fritsche
Öko-Institut e.V. Büro Darmstadt
Koordinator Bereich Energie & Klimaschutz

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Genetische Ressourcen und Vorteilsausgleich

Verhandlungen in Bangkok / Öko-Institut legt Studie über Herkunftszertifikate vor

Mitte Februar beginnen in Bangkok Verhandlungen über ein internationales Abkommen im Rahmen des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt (CBD). Eines der drei Ziele der Konvention ist der erleichterte Zugang zu genetischen Ressourcen und der ausgewogene und gerechte Ausgleich der daraus gezogenen Vorteile („access and benefit-sharing“, kurz ABS). Seit Jahren ist dies eine der umstrittensten Fragen der Konvention. Bislang gibt es außer den Rahmenvorgaben der Konvention auf internationaler Ebene nur freiwillige Richtlinien über den Zugang und Vorteilsausgleich hinsichtlich genetischer Ressourcen unter der CBD. Auf der Vertragsstaatenkonferenz 2004 in Kuala Lumpur (COP7) wurde entschieden, dass ein internationales ABS Regime verhandelt werden soll. Es ist aber bislang umstritten, ob es sich dabei um ein bindendes Abkommen handeln und was darin genau geregelt werden soll.

Für das Bundesamt für Naturschutz hat das Öko-Institut e.V. mögliche Aspekte des neuen Abkommens zum Zugang zu genetischen Ressourcen und dem Ausgleich der daraus entstehenden Vorteile im Rahmen der CBD analysiert. Der Schwerpunkt liegt auf der Frage der Herkunftszertifikate für genetische Ressourcen („certificates of origin/source/legal provenance“). Die Untersuchung diskutiert die verschiedenen Ansätze, die mögliche Verwendung von Herkunftszertifikaten sowie die daraus resultierenden rechtlichen Fragen. Abschließend wird ein mögliches Modell eines Zertifikatsystems skizziert. Unter anderem werden auch dessen Auswirkungen auf Wissenschaft und Unternehmen in Deutschland analysiert. Die Studie können Sie hier aus dem Internet herunterladen. md

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Ansprechpartnerin:

Miriam Dross
Öko-Institut e.V. Büro Berlin
Bereich Umweltrecht

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Website-Tipp: Wissenschaftsplattform Öko-Landbau

Eigene Homepage mit aktuellen Forschungsergebnissen

Das Zentrale Internetportal Ökologischer Landbau bietet eine eigene Wissenschaftsplattform. Das Informationsforum berichtet tagesaktuell über wichtige Entwicklungen und Veranstaltungen in der Öko-Landbau-Forschung und weist auf relevante Neuveröffentlichungen hin. In die Wissenschaftsplattform eingebunden ist die Datenbank Organic Eprints, in der zahlreiche Veröffentlichungen zur Forschung im ökologischen Landbau archiviert sind.

Über die Wissenschaftsplattform werden unter anderem Ergebnisse aus Forschungs- und Entwicklungsvorhaben veröffentlicht, die im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau umgesetzt werden. Das vom Bundesministerium, für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft finanzierte Programm umfasst einen erheblichen Teil der aktuellen Öko-Landbau-Forschung. Derzeit werden zahlreiche Ergebnisse des ersten Programmabschnittes über die Plattform verfügbar gemacht. Mit Adressen und Links zu Forschungseinrichtungen, Wissenschaftlern, Projektdarstellungen und einschlägigen Datenbanken steht Nutzern darüber hinaus ein umfangreiches Serviceangebot zur Verfügung. Ein Newsletter informiert zudem monatlich über aktuelle Nachrichten und Termine und berichtet über neue Ergebnisse aus dem Bundesprogramm Ökologischer Landbau.

Die Wissenschaftsplattform wird erstellt vom Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) in Zusammenarbeit mit dem Öko-Institut e.V., dem Fachgebiet Ökologischer Land- und Pflanzenbau der Universität Kassel, dem Institut für ökologischen Landbau der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft und der Stiftung Ökologie & Landbau. Sie wird gefördert vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau.

Ansprechpartnerin:

Ruth Brauner
Öko-Institut e.V. Büro Freiburg
Koordinatorin Bereich Biodiversität, Ernährung & Landwirtschaft

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Michael Sailer wieder Vorsitzender der Reaktor-Sicherheitskommission

Christian Küppers neu in der deutsch-französischen Kommission / Nuklear-Experten des Öko-Instituts beraten Bundesregierung in wichtigen Sicherheitsfragen

Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat Michael Sailer, stellvertretender Geschäftsführer des Öko-Instituts e.V. und Koordinator des Bereichs Nukleartechnik & Anlagensicherheit, erneut für weitere zwei Jahre in die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) berufen. Michael Sailer bleibt auch weiterhin Vorsitzender der Kommission, der er seit 1999 angehört. Gleichzeitig ist Sailer auch Vorsitzender des RSK-Ausschusses Ver- und Entsorgung. Diesem gehört auch seine Kollegin und Nuklearexpertin Beate Kallenbach für weitere zwei Jahre an. Ebenfalls für weitere zwei Jahre wurde Nuklearexperte Stefan Kurth in den Ausschuss Reaktorbetrieb berufen. Die mit 13 ausgewiesenen Experten besetzte RSK berät das Bundesumweltministerium ehrenamtlich in Fragen der wissenschaftlich-technischen Bewertung von Sicherheitsfragen bei Atomanlagen und in Fragen der Entsorgung.

Erneut berufen in die Strahlenschutzkommission (SSK) wurde auch Christian Küppers, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich Nukleartechnik & Anlagensicherheit im Darmstädter Büro des Öko-Instituts. Die Strahlenschutzkommission berät das Bundesumweltministerium in allen Angelegenheiten des Schutzes vor ionisierenden und nichtionisierenden Strahlen. Küppers gehört der SSK seit 1999 an. Er ist Vorsitzender des Ausschusses Strahlenschutz bei Anlagen der SSK, dem auch seine Kollegin Simone Mohr, ebenfalls wissenschaftliche Mitarbeiterin im Bereich Nukleartechnik & Anlagensicherheit, angehört. Christian Küppers ist außerdem Mitglied im Ausschuss Radioökologie.

Mitte Januar hat Bundesumweltminister Jürgen Trittin Küppers zudem in die deutsche Delegation der Deutsch-Französischen Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Anlagen (DFK) berufen. Die DFK hat den Auftrag, gegenseitig Informationen zu Fragen der Sicherheit und des Strahlenschutzes sowie über besondere Vorkommnisse und die Notfallschutzplanung auszutauschen. Dies betrifft insbesondere die grenznahen Kernkraftwerke Fessenheim und Cattenom auf französischer sowie Neckarwestheim und Philippsburg auf deutscher Seite. „Die Situation des elsässischen Atomkraftwerks Fessenheim hat in den grenznahen Gemeinden der Region Südbaden immer wieder zu großer Beunruhigung geführt. Dies wurde durch das Erdbeben im Dezember des vergangenen Jahres noch einmal verstärkt. Mit der Berufung von Christian Küppers werden die Interessen der Region zusätzlich durch eine kompetente Fachperson vertreten“, sagte Trittin.

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Ansprechpartnerin:

Eva Hartmann
Öko-Institut e.V. Büro Darmstadt
Bereich Nukleartechnik & Anlagensicherheit

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Dr. Rainer Grießhammer in wissenschaftlichen Beirat berufen

Globale Umweltveränderungen analysieren und die Politik beraten

Dr. Rainer Grießhammer, stellvertretender Geschäftsführer des Öko-Instituts e.V., gehört für die kommenden vier Jahre dem Wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderung (WBGU) an. Das Bundeskabinett hat erneut neun WissenschaftlerInnen, die natur- und gesellschaftswissenschaftliche Disziplinen vertreten, in das Gremium berufen. Hauptaufgabe des Beirats ist es, die wissenschaftlichen Erkenntnisse aus allen Bereichen des globalen Wandels auszuwerten und daraus Handlungs- und Forschungsempfehlungen für die Politik abzuleiten. Die Ergebnisse der Arbeit werden dem Bundeskabinett im Zwei-Jahres-Rhythmus in Form von Gutachten vorgelegt.

Dr. Rainer Grießhammer ist Mitglied der Geschäftsführung des Öko-Instituts e.V. in Freiburg und Geschäftsführender Vorstand der Stiftung Zukunftserbe. Der 51-jährige Diplomchemiker leitete von 1992 bis 2002 den Forschungsbereich „Produkte & Stoffströme“ am Öko-Institut und war zuvor Geschäftsführer des Institutes (1985 bis 1991). Seit 2002 gehört Grießhammer zudem dem wissenschaftlichen Beirat beim Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft an. Er ist außerdem seit 2003 Mitglied im Kuratorium der Stiftung Warentest.

Weitere Informationen zum WBGU und zu dessen Mitgliedern finden Sie im Internet unter www.wbgu.de. Unter www.wbgu.de/wbgu_download.html ist ein Download sämtlicher veröffentlichter Gutachten des WBGU möglich.

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Ansprechpartner:

Öko-Institut e.V. Büro Freiburg
Dr. Rainer Grießhammer
Stellvertretender Geschäftsführer
Bereich Produkte und Stoffströme

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Bioprodukte ohne Gentechnik – aber wie?

Diskussion auf der BioFach 2005 Ende Februar in Nürnberg

„Bioprodukte ohne Gentechnik – auf dem Weg zu einer guten fachlichen Praxis der Lebensmittelproduktion ohne Gentechnik“ lautet der Titel einer Veranstaltung, zu der das Öko-Institut e.V., der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) und das Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FiBL) am Freitag, 25. Februar von 10 bis 11 Uhr ins Messezentrum Nürnberg, Raum Oslo, einladen. Die Diskussion wird im Rahmen der BioFach 2005 von Donnerstag, 24. bis Sonntag, 27. Februar in Nürnberg geführt. Im Kern der Veranstaltung steht die Frage: Was sollten Erzeuger, Verarbeiter und Händler tun, um Gentechnikeinträge in ihre Produkte zu vermeiden?

Andreas Hermann, wissenschaftlicher Mitarbeiter im Bereich Umweltrecht am Öko-Institut Büro Darmstadt, gibt ein Impulsreferat zum Thema „Wahlfreiheit bei der ökologischen Lebensmittelherstellung? Eine Analyse des Rechtsrahmens“. Rolf Mäder vom FiBL, spricht über die "Gute fachliche Praxis für Bioprodukte ohne Gentechnik für Verarbeitung und Handel". Dr. Sylvia Pfaff vom EHI EuroHandelsinstitut führt in den "EHI Quick Guide: Abgrenzung von GVO-Produkten - gewusst wie!" ein. Außerdem stellen die Veranstalter das neue „Praxishandbuch Bio-Produkte ohne Gentechnik“ vor.

Anmeldungen nimmt der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW), Marienstraße 19-20, 10117 Berlin, unter Telefon 030 / 28482-306, per Fax an 030 / 28482-309 oder per E-Mail an peter.roehrig@boelw.de entgegen. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.boelw.de.

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Nachhaltigkeitsmanagement: Know-how für Unternehmer

Internationaler Kongress zu Product Sustainability Assessment PROSA im Juli in Lausanne

Neue gesellschaftliche Ansprüche stellen moderne Unternehmen vor neue Herausforderungen. Nicht nur der ökonomische Erfolg zählt. Kunden, Kapitalgeber oder eine schärfere Gesetzgebung verlangen schon heute auch bessere ökologische und soziale Leistungen. Diese Ansprüche werden in Zukunft noch wachsen. Gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen, ist ein Wettbewerbsfaktor, der immer wichtiger wird. Wie können große, aber auch kleine und mittlere Unternehmen dieser neuen Verantwortung gerecht werden, mehr noch, wie können sie diese Herausforderungen als Chance zum eigenen Vorteil nutzen? Welche Methoden des Nachhaltigkeitsmanagements stehen zur Verfügung, wie können soziale und ökologische Probleme analysiert und ins Management integriert werden? Mit diesen Fragen beschäftigt sich der internationale Kongress „Product Sustainability Assessment PROSA“, zu dem das Öko-Institut e.V. und das International Institute for Management Development am 4. und 5. Juli nach Lausanne laden.

Auf dem Kongress werden mehrere Fallbeispiele und die vom Öko-Institut entwickelte Methode PROSA sowie Ökoeffizienzanalysen und Methoden zur Analyse sozialer Aspekte vorgestellt. Durch den Wechsel von Plenumsvorträgen und Workshops in kleinen Gruppen mit maximal zwölf Personen gibt es ausreichend Gelegenheit zur Diskussion und zum Erfahrungsaustausch. Kongress-Sprache ist englisch. Anmeldungen nimmt Andrea Droste, per E-Mail, telefonisch unter ++49-761-45295-49 oder per Fax an ++49-761-475437 entgegen. Mehr zur Methode PROSA lesen Sie im Internet auf www.prosa.org.

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Ansprechpartner:

Öko-Institut e.V. Büro Freiburg
Dr. Rainer Grießhammer
Stellvertretender Geschäftsführer
Bereich Produkte & Stoffströme

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I M P R E S S U M

Herausgeber
Öko-Institut e.V.
Institut für angewandte Ökologie

Redaktion
Referat Öffentlichkeit & Kommunikation
Christiane Rathmann
Katja Kukatz

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